Frage an Dagmar Freitag bezüglich Verkehr

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Frage von Wolfgang N. •

Frage an Dagmar Freitag von Wolfgang N. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Frau Freitag,

es geht bei meiner Frage um die Abwrackprämie.

Eine gute Bekannte von mir ist seit einem halben Jahr Witwe. Sie hat Kinder im Alter von 11 und 13 Jahren und hatte die Hoffnung, sich mit Hilfe der Abwrackprämie endlich einen kleinen Neuwagen kaufen zu können. Ihr alter Wagen (12 Jahre alt) war bis zu seinem Tod auf Ihren Mann zugelassen und wurde dann vor einem halben Jahr auf Ihren Namen umgeschrieben. Sie hatte sich nun einen kleinen Neuwagen ausgesucht hatte (Preis nach Abzug der Abwrackprämie 9800€) und Sie die nötigen Formalitäten erledigen wollte wurde Ihr mitgeteilt, dass Sie nicht in den Genuss der Abwrackprämie kommen könnte, da der Wagen weniger als ein Jahr in Ihrem Besitz gewesen sei.

Kann dies wirklich sein?? Die Frau ist gestraft genug und Sie sah in der Abwrackprämie wirklich die Chance zu einem neuen Auto zu kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Nottelmann

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Sehr geehrter Herr Nottelmann,

herzlichen Dank für Ihren Eintrag.

Leider kann ich Ihnen keine andere Mitteilung geben: Das alte Fahrzeug muss mindestens ein Jahr durchgehend auf den jeweiligen Halter zugelassen sein. Erbschaften werden bei dieser Umweltprämie nicht berücksichtigt.

Die einzelnen Bestimmungen finden Sie hier:
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Wirtschaft/Konjunkturpakete/Konjunkturpaket-2/umweltpraemie.html

Mit freundlichen Grüßen
Dagmar Freitag

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Sehr geehrter Herr Nottelmann,

ich bin für Ihre Bekannte tätig geworden und würde dies gern mit Ihnen oder mit der Dame persönlich besprechen: bitte melden Sie sich kurz in meinem Büro: 030-22772076.

Herzlichen Dank und viele Grüße
Dagmar Freitag

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Sehr geehrter Herr Nottelmann,

wie ich bereits mitgeteilt hatte, habe ich mich dafür eingesetzt, eine Änderung herbeizuführen.

Mit Erfolg: das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat heute die neue Regelung bekannt gegeben. Erben können gegen Vorlage des Erbscheins die Verschrottungsprämie für Autos geltend machen, die auf den Verstorbenen zugelassen waren.

Ich habe die Dame bereits informiert.

Mit herzlichen Grüßen
Dagmar Freitag