(...) Die Koalition ist sich aber der Tatsache bewusst, dass die Zusatzbeiträge, wie sie von der Vorgängerregierung eingeführt worden sind, nicht sozial gerecht sind, weil sie ohne Sozialausgleich unterschiedslos von allen Mitgliedern zu zahlen sind, solange die Krankenkasse nicht mehr als acht Euro erhebt. Deswegen wurde mit der jetzt vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesundheitsreform ein Sozialausgleich eingeführt, der automatisch durchgeführt wird, wenn der Zusatzbeitrag zwei Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds übersteigt. (...)