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Werden Sie dem abschleifen unserer Digitalen Bürgerrechte durch den digitalen Omnibus auf EU-Ebene zustimmen?

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Daniel Caspary
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Frage von Marcel K. •

Werden Sie dem abschleifen unserer Digitalen Bürgerrechte durch den digitalen Omnibus auf EU-Ebene zustimmen?

Max Schrems warnt vor allem vor dem Herumdefinieren am Begriff »personenbezogene Daten«, was auch andere Jurist:innen sehr kritisch sehen. Kommt die EU mit ihrem digitalen Omnibus durch, können Unternehmen selbst einschätzen, ob erhobene Daten personenbezogen sind oder nicht. Schrems erklärt das entstehende Dilemma so: »Als Betroffener musst du nachweisen, dass sie dich mit ihren Daten identifizieren können und wollen, sonst gelten deine Rechte nicht. Hier könnte man von seinem Auskunftsrecht Gebrauch machen – aber das gilt eben nur bei personenbezogenen Daten.« Genau dann könnten Unternehmen einfach die Auskunft verweigern und erklären, dass sie gar keine personenbezogenen Daten besäßen. Nachzuweisen, dass dem doch so ist, wäre für Bürger:innen enorm schwer.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Vorschlag der Europäischen Kommission für den Digitalen Omnibus. Die Sorgen rund um Datenschutz und digitale Grundrechte nehme ich sehr ernst. 

Zunächst ist mir wichtig klarzustellen: Ziel des Digitalen Omnibus ist nicht die Abschwächung digitaler Bürgerrechte, sondern eine Vereinfachung und Aktualisierung der bestehenden Datenschutz- und Digitalvorschriften, damit sie mit den technologischen Entwicklungen, insbesondere im Bereich künstlicher Intelligenz, Schritt halten können. Die Grundprinzipien der DSGVO bleiben ausdrücklich bestehen.

Diese Entbürokratisierung der DSGVO ist sowohl für Bürgerinnen und Bürger wichtig, etwa durch weniger aufdringliche Cookie-Banner und klarere Datenschutzeinstellungen, als auch für Unternehmen, die von mehr Rechtssicherheit und weniger bürokratischem Aufwand profitieren.

Ihre Bedenken zur Definition personenbezogener Daten greife ich ausdrücklich auf. Im parlamentarischen Verfahren setzen meine Fraktion und ich uns dafür ein, dass klare Kriterien gelten und Unternehmen nicht willkürlich selbst darüber entscheiden können, ob Informationen personenbezogen sind oder nicht.

Die wichtigen Grundsatzregelungen der DSGVO bleiben dabei bestehen und Betroffenenrechte, wie das Auskunftsrecht werden weiterhin umfassend geschützt.

Mit freundlichen Grüßen...

Daniel Caspary.

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