Können adelige Namen und Titel durch Reaktivierung des historischen Adelsrechtes wieder unter Schutz gestellt werden, um Namensadoptionen zu unterbinden?

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Frage von Artem N. •

Können adelige Namen und Titel durch Reaktivierung des historischen Adelsrechtes wieder unter Schutz gestellt werden, um Namensadoptionen zu unterbinden?

Sehr geehrter Herr v. Lützow,

wie Sie sicher wissen, adoptieren verarmte Adelige für Geld Bürgerliche, die zweifelhaften Tätigkeiten nachgehen. Diese gelten als "nichtadelige Namensträger" und der Zugang zum Adel wird ihnen verwehrt, aber viele Nichtwisser halten diese Personen für adelig, was ein schlechtes Licht auf den echten Adel wirft.

Aktuell entscheidet der Deutsche Adelsrechtsausschuss, in welchen Fällen eine nicht im Mannesstamme von einem Adeligen abstammende Person ausnahmsweise als adelig anzusehen ist.

Wie stehen Sie dazu, §109 WRV teilweise auszusetzen, adelige Namen und Titel wieder unter rechtlichen Schutz zu stellen, diese nichtadeligen Namensträgern zu entziehen, den Adelsrechtsausschuss zu einem offiziellen Organ zu machen und Nobilitierungen durch Chefs ehemals regierender Häuser, oder alternativ auf Beschluss des Bundespräsidenten, ausschließlich als echte Auszeichnung für besondere Leistungen, ohne jegliche Privilegien, zuzulassen?

MfG
A. N.

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Sehr geehrter Herr A.N.

Als 1918 der Adel mehr oder weniger abgeschafft wurde in Deutschland, hat man sich keinen Gefallen getan. 

Ich halte es für falsch, dass ein Bundespräsident Adeln darf, zumal dieser noch nicht einmal einer der niederen Adelsfamilien angehört. Den Adel wieder zu reaktivieren ginge schon per Gesetz. Allerdings dürfen nach wie vor nur bestimmte Exelenzen aus den Hohen Häusern Adeln und das ist auch vollkommen richtig so und sollte, sollte es jemals wieder soweit sein, auch genauso gehalten werden. Auch ich halte nichts von gekauften oder vielmehr erkauften Adelstiteln. Die wurden ausgewählt verliehen und das war über Jahrhunderte hinweg auch gut so.

MfG

Daniel Freiherr von Lützow MdL 

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