Frage von Andreas C. • 14.09.2009
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Antwort von Daniel Mouratidis Bündnis 90/Die Grünen • 17.09.2009
(...) Das heißt, dass Bordellbetreiberinnen und Bordellbetreiber lediglich die Zeit und den Ort der Tätigkeit der Prostituierten festlegen dürfen. Wir haben einseitig die Rechte der Prostituierten gestärkt: Sie haben das Recht, bestimmte Kunden oder auch bestimmte Sexpraktiken abzulehnen. (...)