Antwort ausstehend von Daniela Rump SPD
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Antwort 05.12.2025 von Daniela Rump SPD
Durch unseren direkten Schriftverkehr wissen Sie, dass Ihre Petition vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages behandelt wird
Antwort 19.09.2025 von Daniela Rump SPD
Die Steuerbefreiung von Elektrofahrzeugen gilt bis zu 10 Jahre bei Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 (§ 3d Abs. 1 KraftStG).