Frage an Daniela Wagner bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Daniela Wagner
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Ulrich W. •

Frage an Daniela Wagner von Ulrich W. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Wagner,

zum 31.03.2010 werde ich arbeitslos. Deshalb bemühe ich mich seit Dezember 2009 um eine Selbstständigkeit als Installateur und Heizungsbauer, um den Staat mit einem Arbeitslosen weniger zu belasten. Bislang waren meine Bemühungen ziemlich fruchtlos. Ausser einem kostenpflichtigen Existenzgründerlehrgang bei der Handwerkskammer und Kosten für ein empfohlenes Buch (180 Euro) bin ich bisher genauso weit wie am Anfang meiner Bemühungen.

Jetzt habe ich ein Schreiben von der Handwerkskammer Rhein-Main bekommen, dass ich eine Sachkundeprüfung (praktische Fertigkeiten, fachtheoretische Kenntnisse und betriebswirtschaftliche Kenntnisse) ablegen soll.
Kann die Handwerkerskammer mich (47 Jahre) nach 23-jähriger Berufserfahrung als Installateur und Heizungsbauer mit beiden Gesellenbriefen zur Erlangung einer Ausnahmebewilligung zur Existenzgründung in diesen Berufen zu einer Sachkundeprüfung für ca. 500 - 900 Euro zwingen? Habe bereits beim BUH nachgefragt. Das BUH-Vorstandsmitglied, Herr Oliver Steinkamp, hat mir empfohlen, mich an Sie zu wenden. Gerne wäre Herr Steinkamp bei einem Gespräch mit Ihnen anwesend.

Der BUH empfiehlt eigentlich eine solche Sachkundeprüfung abzulehnen, da sowieso davon auszugehen ist, dass die Handwerkskammer immer versucht, Gründe zu finden, die Ausnahmebewilligung nicht zu erteilen (§ 8 HwO). Des weiteren wird von mir ein Nachweis über betriebswirtschaftliche Kenntnisse verlangt. Da ich aber weiss, dass von einem Techniker, der sich selbstständig machen will, diese Kenntnisse nicht verlangt werden, verstößt diese Vorgehendweise gegen die Gleichbehandlung. Kann so etwas möglich sein?

Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich und würde mich über einen Gesprächstermin mit Ihnen und Herrn Steinkamp sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Willsch

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Willsch,

eine Liberalisierung der Gründungsvoraussetzungen im Handwerk bedarf unser Meinung zumindest einer Prüfung. Dazu hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am 21.01.2008 eine kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt.
Die entsprechende Antwort finden Sie hier (Im speziellen Frage 11)
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/079/1607996.pdf
Außerdem gab es im Oktober 2008 eine Arbeitsgruppe zum Thema Handwerk, die sich unter anderem mit dem Thema Meisterzwang beschäftigt hat:
http://kerstin-andreae.de/fileadmin/user_upload/gruene_btf_andreae/AbschlussberichtHandwerkAG_291008.pdf
Die Grünen haben in der rot-grünen Regierungszeit erreicht, dass der Meisterzwang für alle Berufe aufgehoben wird, die nicht "gefahrengeneigt" sind. Das war damals ein großer Schritt, da bis dahin nur Handwerker mit Meisterbrief einen Betrieb eröffnen konnten. Dass Sie beim Eröffnen eines Betriebes Ihre Fähigkeit nachweisen müssen, einen solchen auch führen zu können ist normal.
Ansonsten ist die Kammer vor Ort, in ihrem Fall die IHK Rhein/Main für die Angelegenheit zuständig und kann somit prüfen, ob davon eine Ausnahme gemacht werden kann.
Die Grünen setzen sich weiterhin dafür ein, das bürokratische Hürden abgebaut werden. Wir fordern außerdem generell, dass das System der Handwerkskammern überprüft wird und kritisieren die fehlende Transparenz sowie die schlechten Einflussmöglichkeiten der Mitglieder innerhalb der Kammern.