Frage an Daniela Wagner bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Daniela Wagner
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Torsten S. •

Frage an Daniela Wagner von Torsten S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Frau Wagner,

auf der Seite von Herrn Wichtel (MdB) entdeckte ich eine interessante Frage, die ich gerne auch Ihnen stellen möchte. (Ich erlaube mir, mit Verweis auf die Originalfrage bei http://www.abgeordnetenwatch.de/heinz_peter_wichtel-575-38041--f333580.html#q333580 einfach copy&paste zu machen).

"Der Geschäftsordnungsausschuss des Bundestages hat eine Änderung des Rederechts beantragt.
Zitat (DTS-Meldung vom 06.04.2012, 07:28 Uhr):
"Danach sollen die Rechte von Abgeordneten beschnitten werden, die nicht mit der Mehrheit ihrer Fraktion übereinstimmen.
Bisher durfte der Bundestagspräsident den sogenannten "Abweichlern" Redezeit zuteilen, damit sie ihre Haltung begründen konnten. Nach der von der Mehrheit der Fraktionen gestützten und geplanten Neuregelung soll der Bundestagspräsident "weiteren Rednern" das Wort nur nach Abstimmung mit den Fraktionen erteilen dürfen. Außerdem soll die Redezeit der Minderheitsvertreter auf drei Minuten beschränkt werden."

Frage 1:
Wie ist ihre Meinung dazu ?

Frage 2:
Warum ist Herr Peter Gauweiler von der CSU der einzige Abgeordnete, der gegen diese geplante Änderung vor dem Bundesverfassungsgericht klagen will?"

Schöne Grüße aus Seeheim

Torsten Schulz

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Schulz,

im Deutsche Bundestag sollte die Möglichkeit bestehen, die unterschiedlichen Sichtweisen der Fraktionen, aber auch einzelner Parlamentarier, deutlichwerden zu lassen, insbesondere, wenn es sich um kontroverse Themen oder Gewissensentscheidungen handelt. Daher ist es für mich nur selbstverständlich, dass auch Abgeordnete sprechen, die eine andere Sichtweise als die ihrer Fraktion vertreten.

Natürlich hat auch die sog. Fraktionsdisziplin Ihre Berechtigung, da hierdurch den Wählerinnen und Wählern eine gewisse Verlässlichkeit von Entscheidungen deutlich wird, weil diese vor allem durch Geschlossenheit hergestellt wird. Doch der Grundsatz, dass jede und jeder Abgeordnete ihrem/seinem Gewissen verpflichtet ist, muss auch für die Möglichkeit der Rede im Bundestag gelten. Eine Demokratie profitiert immer von unterschiedlichen Meinungen und Sichtweisen.

Zu ihrer zweiten Frage kann ich leider nichts sagen. Nach scharfer Kritik der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen wurde von den Fraktionsspitzen der CDU/CSU, FDP und SPD die Beschlussfassung über eine Veränderung des Rederechtes bis auf Weiteres abgesetzt.

Daniela Wagner