Frage an Dennis Rohde bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Dennis Rohde, MdB (SPD)
Dennis Rohde
SPD
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Frage von Lukas P. •

Frage an Dennis Rohde von Lukas P. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

In Ihrer Rede vom 23. November 2016 vor dem deutschen Bundestag sprechen Sie von einem Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen.

Ich Frage zuerst mich wie Sie dieser Diskrepanz beikommen möchten, denn unterschiedlicher Lohn für gleiche Arbeit ist doch bereits durch das Antidiskriminierungsgesetz verboten worden.

Zusätzlich verwundert mich, dass Ihre Partei den Lohnunterschied mit dem geschlechtsspezifischem Durchschnittswert über alle Gehälter begründet. Dieser ist doch bei diesem Sachverhalt kaum Aussagekräftig, da es nach oben hin extreme Ausreißer gibt und somit dieser Wert verfälscht werden muss.

Meine zweite Frage dazu lautet: Warum begründen Sie Ihre Argumentation nicht auf dem Lohn-Median, bzw. warum wurden diese Zahlen bisher nicht erhoben?

Schließlich habe ich noch eine dritte Frage, diese ist allerdings zu einem anderen Thema:

Wenn die Generation der Baby-Boomer (also die 45-55 Jährigen) in Rente geht, werden wir dank des demografischen Wandels eine unglaubliche Belastung der Rentensysteme erleben, da das notwendige Verhältnis von Arbeitnehmern zu Rentnern bei weitem nicht mehr erfüllt sein wird.

Haben Sie vor den damit kollabierenden Generationenvertrag zu "retten" oder soll die Rente komplett neu strukturiert werden?

Dennis Rohde, MdB (SPD)
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Paulus,

vielen Dank für Ihre Anfrage an mich hier auf Abgeordnetenwatch zum Thema "Lohngerechtigkeit" bzw. "Lohnunterschiede" und den Bezug auf meine Rede im Deutschen Bundestag in der Generaldebatte zum Bundeshaushalt am 23.11.2016. Ich danke Ihnen, dass Sie mir die Möglichkeit geben, meinen Standpunkt zu diesem wichtigen Thema noch einmal zu verdeutlichen und einige Fakten dazu zu nennen.

In der Tat gibt es in Deutschland bereits ein Antidiskriminierungsgesetz. Allerdings ist dort nicht festgeschrieben, dass Frauen und Männer gleich bezahlt werden müssen. Tatsächlich kann ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer für gleiche Arbeit durchaus ungleich entlohnen ohne so gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz zu verstoßen. Genau hier liegt das Problem. Ein guter Schritt zur Lösung ist das von Bundesministerin Manuela Schwesig (SPD) auf den Weg gebrachte Lohngerechtigkeitsgesetz, auf das sich der Koalitionsausschuss am 06.10.2016 nun verständigt hat.

Zu Ihrer zweiten Frage: Im Schnitt bekommen Frauen in Deutschland 5,5 Prozent weniger Gehalt (Quelle: Zeit Online, 23.03.2016) - und zwar bereinigt, d.h. ohne, dass sich dieser Unterschied zu den Männergehältern erklären ließe. Unbereinigt beträgt diese Lücke rund 21 Prozent. Insofern wird keineswegs von einem geschlechtsspezifischen Durchschnittswert ausgegangen. Es sind vielmehr harte Fakten, welche eine nicht begründbare Lohnlücke ausweisen.

Zu Ihrer dritten Frage würde ich gerne auf meinen Newsletter vom Mai 2016 verweisen, in den ich das Thema "Zukunft der Rente" aufgegriffen habe. Wie Sie aus den Zeilen lesen können, bin ich dafür, die Rente grundsätzlich neu zu ordnen. In meinem Newsletter habe ich dazu geschrieben: "Nach jetzigen Prognosen fällt das gesetzliche Rentenniveau bis 2030 auf 44 Prozent ab. Auch betriebliche Altersvorsorge und Riester-Rente fangen diese besorgniserregende Entwicklung derzeit nicht auf. Damit können wir uns als solidarische Gesellschaft nicht abfinden. Wir brauchen eine grundsätzliche Neuorganisation unseres Rentensystems, ein „Herumdoktern“ an Symptomen genügt nicht. Deswegen ist es gut, dass die Bundesregierung im Herbst, nach der Veröffentlichung des Rentenberichts, Reformen zur Stärkung der Alterssicherung auf den Weg bringen will. Vermeintlichen Lösungen wie dem Vorschlag von Finanzminister Schäuble, durch eine Rente mit 70 das Rentenniveau verdeckt zu kürzen, hat die SPD dabei schon eine klare Absage erteilt. Stärken müssen wir neben der betrieblichen und der Riester-Rente auch und vor allem die gesetzliche Säule. Derzeit sind etwa kleine Selbständige, die im Alter überdurchschnittlich oft von Armut bedroht sind, nicht von der gesetzlichen Rente abgedeckt. Wir müssen aber auch gerade Besserverdienende viel stärker einbeziehen, statt die Renten von denjenigen zu kürzen, die ohnehin schon jeden Cent zweimal umdrehen müssen. Hier brauchen wir dringend eine solidarische Finanzierung, die niemanden im Regen stehen lässt."

Vielen Dank noch einmal für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an meiner politischen Arbeit. Ich habe mich gefreut, dass Sie meine Rede bei der Generaldebatte im Bundestag verfolgt haben und sich dann die Zeit genommen haben, mich noch einmal mit einigen Nachfragen zu kontaktieren. Wenn Sie wieder einmal eine Frage zu meiner Arbeit als Bundestagsabgeordneter haben sollten, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dennis Rohde

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