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Wie positionieren Sie sich zur im Bundestag geplanten Abschaffung von Minijobs?

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Dennis Rohde
SPD
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Frage von Bernhard B. •

Wie positionieren Sie sich zur im Bundestag geplanten Abschaffung von Minijobs?

Sehr geehrte Herr Rohde,

Meine Frau und ich arbeiten beide als Krankenpfleger/ Krankenschwester im Bereich der Offenen/ geschlossenen Psychiatrie in einem kommunalen Krankenhaus. Da die Arbeit mit psychisch Kranken in den letzten 10 Jahren immer heftiger wurde, auch durch unsere Gäste, haben wir uns beide für 75% im Hauptjob entschieden. Durch die massivst gestiegenen Lebenshaltungskosten mussten wir einen Kompromiss finden und arbeiten nun seit mehreren Jahren nebenbei auf Minijob Basis in einer akut neurologischen Rehaklinik für Parkinson Patienten. Für meine Frau und mich bedeutet der Wegfall der Minijobs eine finanzielle voll Katastrophe und Max. Einbuße von ca. 12tsd. Euro netto, die wir für Reparaturen am Haus/ Auto (zwei Pendelfahrzeuge) Heizöl Kauf oder mal für Urlaub mit unseren Mädels, 9 und 11 Jahre, machen zu können. Wir positionieren Sie sich zu diesem Thema? Inzwischen hat man in BRD das Gefühl, das man den fleißigen das Fell über die Ohren zieht und faule voll versorgt.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr B.,

 

vielen Dank für Ihre Frage, die mich am 1. Juli dieses Jahres auf der Plattform Abgeordnetenwatch erreicht hat. Als direkt gewählter Bundestagsabgeordneter für Oldenburg und das Ammerland antworte ich Ihnen natürlich sehr gerne darauf.

 

Vorweg möchte ich klarstellen, dass nicht die Abschaffung der Minijobs diskutiert wird, sondern die Beendigung des steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus von Minijobs. Ihre Minijobs würden also nicht ersatzlos wegfallen.

 

Ich kann nachvollziehen, dass Sie und Ihre Frau angesichts der Belastungen in Ihrem Hauptjob die Stunden reduziert haben. Ein solcher Schritt kann dazu beitragen, dass der erlernte Beruf weitergeführt werden kann, ohne selbst übermäßiger Belastung ausgesetzt zu werden - gerade im Pflegebereich.

 

Gleichzeitig führt jedoch der (teilweise) Ersatz einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung durch einen Minijob zu reduzierten Beiträgen in der Rentenversicherung, was wiederum die eigenen Rentenansprüche schmälert.

 

Genau aus diesem Grund halt ich auch Empfehlungen der Kommission für richtig: Die Möglichkeit zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht im Rahmen eines Minijobs (geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses) hat oft problematische Auswirkungen, sowohl für jede und jeden Einzelnen, der diese Möglichkeit in Anspruch nimmt, als auch für die Solidargemeinschaft insgesamt. Wenn Minijobs zum Dauerzustand werden, bergen sie gerade für Frauen ein hohes Armutsrisiko, da sie eine schlecht abgesicherte Beschäftigungsform darstellen.

 

Auch eine Differenzierung des Sonderstatus neben einer Hauptbeschäftigung wie in Ihrem Fall würde nicht die grundlegende Problematik lösen. Durch den Sonderstatus von Minijobs wird nachweislich sozialversicherungspflichtige Beschäftigung reduziert beziehungsweise ersetzt. So kommt eine umfassende Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zu dem Ergebnis, dass Minijobs vor allem in kleinen Betrieben zu einer Verdrängung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsformen führen (siehe: https://iab-forum.de/minijobs-in-kleinbetrieben-sozialversicherungspflichtige-beschaeftigung-wird-verdraengt/). Im Mittel kommen die Autoren der Studie zu dem Ergebnis, dass ein Minijob eine halbe durchschnittliche sozialversicherungspflichtige Stelle ersetzt. Dies führt zu erheblichen Einnahmeausfällen für die Sozialversicherungen und erhöht das Risiko, dass Menschen im Alter auf zusätzliche Leistungen angewiesen sind.

 

Aus diesem Grund empfiehlt die Alterssicherungskommission das Ende der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht sowie des gesamten steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus für Minijobs. Ausnahmen sollen nur noch für Schülerinnen und Schüler möglich sein.

 

Statt des Sonderstatus für Minijobs arbeiten wir bereits an einer Entlastung für kleine und mittlere Einkommen im Rahmen einer Einkommensteuerreform. Diese soll zum 1. Januar 2027 greifen und so ausgestaltet sein, dass Familien mit Kindern wie Sie am stärksten davon profitieren. Ab 2028 kann eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro gegenüber heute um mehr als 600 Euro jährlich entlastet werden.

 

Gerade als Sozialdemokrat ist es mir wichtig, dass jede und jeder Beschäftigte von einer Vollzeitbeschäftigung leben kann. Wo es Tarifverträge gibt, sind Lohn- und Arbeitsbedingungen besser. Das bereits beschlossene Bundestariftreuegesetz soll für mehr Tarifbindung sorgen. Eine breitere Geltung von Tarifverträgen stärkt faire Löhne und fairen Wettbewerb, nachhaltigen Erfolg und Wohlstand. Und: Auch die EU verlangt von Mitgliedsländern mit weniger als 80 Prozent tarifvertraglicher Abdeckung Maßnahmen, um Tarifverhandlungen zu fördern. Das politische Ziel muss es also sein, dass niemand einen zusätzlichen Minijob braucht.

 

Grundsätzlich handelt es sich bei den Empfehlungen der Alterssicherungskommission um ein Gesamtpaket, dessen Maßnahmen aufeinander abgestimmt sind und einen echten Gewinn für alle Generationen darstellen. Derzeitige Rentner profitieren von der Absicherung des Rentenniveaus, welches langfristig sogar besser ausfallen soll, als unter geltendem Recht. Davon profitieren auch die jüngeren Generationen. Zusätzlich sollen die Beitragssätze in der umlagefinanzierten Rente sogar sinken, während die zusätzlichen 2 Prozentpunkte zur Finanzierung der neuen Kapitalrente das Rentenniveau langfristig erhöhen.

 

Ohne eine Reform wird das Rentenniveau ab 2031 von derzeit 48 Prozent auf 46 Prozent absinken, während die Beitragssätze weiter steigen. Ich halte es daher für richtig, die vorgeschlagenen Maßnahmen als Gesamtpaket umzusetzen.

 

Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage damit beantworten. Gerne stehe ich Ihnen weiterhin für Ihre Fragen und Anliegen zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dennis Rohde

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