Frage an Detlef Gräser bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Detlef Gräser
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Frage von Hermann K. •

Frage an Detlef Gräser von Hermann K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Damen und Herren,

wenn ich Sie um Ihren persönlichen Standpunkt zu den nachfolgenden Fragen bitte, ist mir bewusst, dass Sie gegen Wände und Mehrheiten anlaufen werden, falls Sie diese Positionen als Landtagskandidat in BW vertreten wollten. Trotzdem ist mir daran gelegen zu erfahren, wie Sie als Mensch zu diesen Problemstellungen denken, um zu erkennen, ob ich als Wähler Ihnen vertrauen könnte.

Nachfolgend liste ich die einzelnen Fragestellungen als headlines auf.
Ich bitte Sie, weitergehende Erläuterungen zur jeweils einzelnen Frage-/Problemstellung dem beigefügten Link Beschluesse-2021.pdf (saekulare-sozis.de) zu entnehmen.

Ich selbst bin an keine Partei gebunden, wohlgemerkt auch nicht an die Säkularen Sozis, finde aber, dass sich in dem Link alle meine persönlichen Interessenlagen sowohl allumfassend, als auch gut formuliert abbilden, so dass ich Sie der Einfachheit halber daran orientiert um Ihre persönliche Meinung frage.

1. Sonderstellung der Kirchen beim Arbeitsrecht beenden •

2. Verjährung bei Sexualdelikten gegen Kinder und Jugendliche abschaffen

3. Aktive Strafverfolgung durch deutsche Staatsanwaltschaften bei sexuellem Missbrauch durch Kirchenvertreter

4. Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen

5. Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V. (DITIB) überprüfen

6. Ersatzlose Streichung des § 166 StGB „Blasphemieparagraph“

7. Wirksamer staatlicher Schutz der religionsfreien Geflüchteten in Deutschland

8. Lobbyregister-Gesetz sollte auch für alle Religionsgemeinschaften gelten

9. Weltanschauliche Neutralität – Kirchlicher Lobbyismus

10. Verbot des Kopftuches bei Mädchen bis zum Alter von 14 Jahren (Kinderkopftuch) in staatlichen Institutionen

11. Die Zukunft des Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen

12. Paragraph 219a StGB ist verfassungswidrig und deshalb abzuschaffen

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Krah!

Da haben sie ein wichtiges Fragethema eröffnet. Im folgenden finden Sie meine persönliche Einstellung wieder. Grundsätzlich bin ich für die Religionsfreiheit. Und: Religion ist Privatsache! In wie weit ein säkularer Staat Religionsgemeinschaften unterstützt, ist eine wichtige gesellschaftliche Diskussion. Aus meiner Sicht muss sich eine religöse Gemeinschaft selbst tragen. In anderen Ländern funktioniert das ja auch.

1. Sonderstellung der Kirchen beim Arbeitsrecht beenden
Gute arbeitnehmergerechte Tarifverträge und Mitbestimmung ist eine grundlegende Forderung, die wir unterstützen. Wie das konkret geändert werden kann und welche gesetzlichen Regelungen dazu im Einzelnen notwendig sind, kann ich im Detail nichtaufführen. Das ist auch eine Angelegenheit der Interessenvertretung der Arbeitnehmer.

2. Verjährung bei Sexualdelikten gegen Kinder und Jugendliche abschaffen
a. Über eine Erhöhung der Verjährungsfristen muss im Einzelnen diskutiert werden. 3 oder 5 Jahre nach dem 18. Lebensjahr sind definitiv zu gering. Aber ob 30 Jahre Frist sinnvoll sind, wage ich zu bezweifeln.
3. Aktive Strafverfolgung durch deutsche Staatsanwaltschaften bei sexuellem Missbrauch durch Kirchenvertreter
a. Welcher Fall wird nicht von der deutschen Staatsanwaltschaft verfolgt, sobald der Missbrauch angezeigt wird?
4. Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen
a. Ja. Würde der Steuerzahler eine Firma mit mehreren hundert Milliarden Euro Vermögen subventionieren?
5. Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V. (DITIB) überprüfen
Auf jeden Fall die staatliche Einmischung aus dem Ausland unterbinden.
6. Ersatzlose Streichung des § 166 StGB „Blasphemieparagraph“
Ja
7. Wirksamer staatlicher Schutz der religionsfreien Geflüchteten in Deutschland
Ja.
8. Lobbyregister-Gesetz sollte auch für alle Religionsgemeinschaften gelten
Das Lobbyregistergesetz sollte für alle Kontakte der Wirtschaft zur Politik gelten.
9. Weltanschauliche Neutralität – Kirchlicher Lobbyismus
Die Fragestellung ist mir unklar.
10. Verbot des Kopftuches bei Mädchen bis zum Alter von 14 Jahren (Kinderkopftuch) in staatlichen Institutionen
Nein! Es herrscht Religionsfreiheit. Ein persönliches Bekenntnis zu einer Religion (sofern das Kopftuch überhaupt eines ist!) muss immer auch öffentlich erlaubt sein. Sonst müssten wir auch ja auch die Kippa und ein Goldkreuz am Halskettchen, etc. verbieten. Allerdings dürfen dadurch an staatlichen Einrichtungen keine grundlegenden Sonderrechte abgeleitet werden.
11. Die Zukunft des Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen
Als Wahlfach ok; verbindlich muss Ethik angeboten werden.
12. Paragraph 219a StGB ist verfassungswidrig und deshalb abzuschaffen
Abschaffen ja. Ob er Verfassungswidrig ist, kann ich nicht beurteilen.

MfG
Detlef Gräser