Frage an Dieter Grasedieck von Michael S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Grasedieck!
Als Wähler Ihres Wahlkreises wende ich mich mit nach- folgender Frage an Sie:
Seit nunmehr mehr als 2 Jahren wurde und wird ein Entwurf zur Reform des Unterhaltsrechtes diskutiert.
Wie konnte es geschehen, dass im 6-Augen-Gespräch der Fraktionsspitzen (SPD/CDU/CSU) ein sich jetzt herausstellend verfassungswidriger Kompromiss geschlossen wurde. Dieser führte im BVerfG-Entscheid Az.1 BvL 9/04 nach Veröffentlichung vom 23.05.2007 zur unbefristeten Aussetzung der Reform, obwohl alle Koalitionspartner, Oberlandesgerichte und Betroffenen vom Ein- führungstermin zum 01.07.2007 ausgegangen waren.
Warum konnten die Sozialdemokraten, ebenso vertreten in der Sachverständigenanhörung zur Unterhaltsrechts-reform vom 16.10.2006 im Rechtsausschuss nicht den Warnungen von zumindest Herrn Prof.Willutzki (Seite 38ff. des Wortprotokolls) folgen. Stattdessen muss ich einen faulen - nunmehr verfassungswidrigen - Kompromiss der Fraktionspitzen zum Zwecke des Koaltionsfriedens mit Nichtwissen unterstellen.
Auch Ihre Genossin Frau Zypries, bislang dem Urentwurf der Unterhaltsrechtsreform folgend, scheint sich nun von der Rüge seitens des BVerfG´s erholen zu müssen und nimmt deutliche inhaltliche Rechtfertigungen an, welche an sich nur den Unions-Politikern zustünden.
Warum distanziert sich die SPD nicht von paläontologischen Interpretationen der Unionsparteien des Artikel 6 des Grundgesetzes und formiert sich in Richtung gesellschaftlich und sozialpolitisch klarer Realitäten?
Mit freundlichen Grüßen
Michael Schütterle
P.S.: Es würde ein deutlich besseres Licht auf Sie als gewählten Bürgervertreter werfen, wenn Sie Antworten zu Ihnen gestellten Fragen zeitnah beantworten würden und! Es sei denn, Sie empfinden Bürger- und Wähleranfragen als lästigen Ballastund überflüssigen Zeitvergeudung. Wähler könnten dies wiederum (berechtigt) als stimmenunwürdiges Verhalten betrachten!!