Frage an Dieter Grasedieck von Wilhelm W. bezüglich Umwelt
Warum werden an Durchgansstr. Winterdienstgeld genommen und an Nebenstr. nicht.Der vorgeschobene Vorteil kann ja nur ein Witz sein.Die von den Nebenstrassen haben ja wohl deshalb dort gebaut,um dem Lärm und Dreck zu entgehen.Zur Arbeit kommen diese auch über diese Strassen,oder arbeiten diese dann nicht? Ich werde diese und weitere Gründe bei der nächsten Wahl berücksichten.
Mit freundlichen Grüssen W.Wetzchewald
Sehr geehrter Herr Wetzchewald,
wenngleich die Festlegung von Gebühren für den Winterdienst in der Stadt Bottrop nicht in meiner Verantwortung liegt, sondern in der Hoheit der Kommune, möchte ich auf Ihre Frage antworten.
In der Tat gibt es unterschiedliche Gebührensätze für die Straßenreinigung und den sog. Winterdienst.
Die Gebühren errechnen sich nach der Art der Straße (z.B. Anliegerstraße, Straßen mit innerörtlichem Verkehr, Straßen mit überörtlichem Verkehr etc.) und der Häufigkeit der Reinigung.
Zu unterschiedlichen Gebührensätzen kommt es unter anderem deshalb, weil Straßen unterschiedlich stark befahren werden. Je höher das Verkehrsaufkommen ist, desto wichtiger ist es, durch korrekte und regelmäßige Reinigung die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Ein städtisches Unternehmen wie die BEST (Bottroper Entsorgung und Stadtreinigung, AöR), sorgt aus meiner Sicht für die zuverlässige und qualitative Reinigung der Straßen und übernimmt damit auch ein Stück weit Verantwortung für einen reibungslosen und gefahrlosen Verkehr.
Für diese Verantwortung zahlen nicht nur die Grundstückseigentümer der jeweiligen Straße, sondern auch die Stadt Bottrop. In der Satzung zur Straßenreinigung der Stadt Bottrop heißt es:
"Der auf das allgemeine öffentliche Interesse an der Straßenreinigung entfallende Kostenanteil an den Gesamtkosten der Straßenreinigung wird von der Stadt Bottrop getragen." Somit leisten auch Anlieger von Nebenstraßen indirekt ihren Beitrag für die Reinigung von stark frequentierten Straßen.
Darüber hinaus bedeuten unterschiedliche Gebührensätze auch, dass in manchen Fällen die Anlieger selbst für die Reinigung der Straßen und Gehwege zuständig sind, das ist keine leichte Aufgabe und es gibt viele Regeln für die Reinigung. Zwar zahlen Anlieger in diesem Fall weniger Gebühren, tragen aber auch die Verantwortung für die Sicherheit, das ist vor allem im Winter bei Glätte und Schnee wichtig. Zudem gilt: Wer seiner Reinigungspflicht nicht nachkommt, kann mit einem Bußgeld bestraft werden.
Angesichts der Verkehrssicherheit auf Straßen mit viel Verkehr und des hohen Aufwands derer, die ihre (Neben-)Straßen selbst von Eis und Schnee befreien müssen, ist die Erhebung von Gebühren für den Winterdienst durchaus angemessen. Stark befahrene Straßen brauchen eine professionelle und schnelle Reinigung, was die Gebühren erklärt. Durch das Zahlen von Gebühren kommen Sie also auch Ihrer Verantwortung für die Sicherheit nach. Abschließend sei darauf hingewiesen, dass die Gebühren der BEST im Vergleich zu anderen Städten sehr moderat bzw. günstig bemessen sind.
Mit freundlichem Gruß
Dieter Grasedieck, MdB