eine angemessene Unterbringung aller Geflüchteter in Hamburg ist uns als SPD-Fraktion Hamburg ein wichtiges Anliegen und rechtliche Verpflichtung zugleich.
Es ist somit aufgrund einschlägiger rechtlicher Regelungen nicht zulässig, die wettbewerbsrelevanten Angaben zu veröffentlichen.
Der Schutz von Flüchtlingen ist umfassend völkerrechtlich geregelt – u.a. durch die Genfer-Flüchtlingskonvention von 1951 und das dazugehörige Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge.
Gemäß § 8 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Nummer 3 der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-KritisV) gehört der Airport Hamburg nach der bundesgesetzlichen Definition nicht zur Kritischen Infrastruktur.
Die rechtliche Prüfung hat ergeben, dass mit der strategischen Partnerschaft in der geplanten Form einhergehend keine Gewährung einer staatlichen Beihilfe bzw. eine Begünstigung vorliegt
Auch als Hamburger SPD haben wir sehr aufmerksam verfolgt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz in seinem diesjährigen Bericht die Partei „Alternative für Deutschland“ und ihre Jugendorganisation als rechtsextremen Verdachtsverfälle aufführt.