Frage an Dirk Niebel bezüglich Recht

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Frage von Karl Heinz M. •

Frage an Dirk Niebel von Karl Heinz M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Niebel,
es geht mir hier um ein Problem, welches wahrscheinlich außer mir noch ca. 4 Mio. Rentnern im Magen liegt.
In den 80er Jahren wurden von vielen Arbeitnehmern sog. Direktversicherungen als Altersvorsorge abgeschlossen, bei der die Beiträge aus dem Bruttogehalt gezahlt wurden. Diese wurden auch von Arbeitgebern für ihre Mitarbeiter als Ersatz eine Betriebsrente abgeschlossen.
Nahezu 20 Jahre später wurde nun von Frau Ulla Schmidt ein Gesetz zur " Modernisierung des Gesundheitswesens" vorgelegt und verabschiedet, in dem unter anderem festgelegt wurde, daß Versorgungsleistungen des Arbeitgebers einer Beitragspflicht zur Krankenkasse unterliegen.
In diesem Gesetz wurde aber grundsätzlich so getan, als ob diese Beiträge nur von den Arbeitgebern finanziert worden wären (wurde der Fall einer Eigenleistung dabei bewußt unterschlagen?).
Das führte dazu, daß Rentner, die ihre Lebensversicherung aus eigenem Gehalt bezahlt hatten, nach der Auszahlung der Lebensversicherung von den Krankenkassen mit erheblichen Geldforderungen ( zwischen 10.000 und 20.000 €) überzogen wurden, wobei die Krankenkassen grundsätzlich behaupteten, daß es sich bei diesen Versicherungen um Leistungen des Arbeitgebers handele.
Auch das Bundessozialgericht weigerte sich offensichtlich, die Tatsache zur Kenntnis zu nehmen, daß diese Versicherungen eben nicht immer eine Leistung des Arbeitgebers darstellen, bzw. hielt es für unerheblich, wer die Leistung erbracht habe.
Da das Gesetz Verträge beinflusst, die 20 Jahre früher geschlossen wurden, stellt dies m.E. eine grobe Missachtung des Vertrauensschutzes dar. Das BVG urteilte jedoch am 11.11.2008, das Gesetz sei Rechtens, da für Rentner nicht die gleichen Rechte gelten würden wie für andere Bürger und es daher auch keinen Vertrauensschutz gäbe.
Sieht die FDP eine Möglichkeit, das Gesetz soweit zu revidieren, dass ausdrücklich die vom Arbeitgeber bezahlten Verträge unter die Beitragspflicht fallen?

MfG

Karl Heinz Meyer

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