Frage an Dirk Niebel bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Dirk Niebel
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Frage von Rüdiger K. •

Frage an Dirk Niebel von Rüdiger K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Niebel,
aktuell ist wieder die Rede vom Renteneintrittsalter. Jetzt geht es um eine mögliche Erhöhung von 67 auf 70.
Was mir persönlich jedoch fehlt ist eine Debatte um ein freiwilliges länger arbeiten. Länger als bis 65 zu arbeiten ist für Angestellte meist kaum möglich, da sich die Unternehmen von ihren älteren Arbeitnehmern schon trennen wollen, wenn diese das 55. oder 60. Lebensalter erreicht haben. Deshalb würde ich mir wünschen, darüber nachzudenken, wie es aussieht, wenn jeder ab 65 zwar schon seine volle Rente erhalten kann, jedoch die Unternehmen dazu verpflichtet werden Arbeitnehmer bis zum 70. oder 75. Lebensjahr weiterzubeschäftigen. Hier könnte es dann z. B. andere Regelungen bzgl. Sozialversicherungspflicht geben.
Wie stehen Sie zu diesen Gedanken?
Mit freundlichen Grüßen,
Kiebitz

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FDP

Sehr geehrter Herr Kiebitz,

die FDP fordert einen flexiblen Rentenzugang bei gleichzeitigem Wegfall aller Zuverdienstgrenzen. Mit einem solchen flexiblen Modell werden Anreize geschaffen, auf der Basis einer freien Entscheidung länger zu arbeiten. Der Übergang vom Erwerbsleben in die Rente kann somit individuell gestaltet werden.

Kernpunkte des FDP-Modells sind:

1. Die Versicherten können ab dem 60. Lebensjahr den Zeitpunkt ihres Renteneintritts frei wählen. Einzige Voraussetzung ist, dass die erworbenen Ansprüche auf Altersversorgung zum Zeitpunkt des Renteneintritts über Grundsicherungsniveau liegen.

2. Alle Zuverdienstgrenzen neben dem Rentenbezug entfallen. Der Zuverdienst ist sozialversicherungspflichtig. Damit werden aus dem Zuverdienst auch weitere Entgeltpunkte in der Rentenversicherung erworben, die rentensteigernd eingesetzt werden können.

3. Ergänzend werden die steigende Lebenserwartung und die damit einhergehende längere Rentenbezugsdauer direkter als bisher bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Das ermöglicht mehr Generationengerechtigkeit.

Eine Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 70 oder gar 77 Jahre geht an den Realitäten des Erwerbsverhaltens Älterer völlig vorbei. Viele Menschen können überhaupt nicht bis zu einer solchen starren Altersgrenze arbeiten. Schon heute erfolgt nur noch ein Viertel aller Rentenneuzugänge aus einer Erwerbstätigkeit. Eine weitere Anhebung des tatsächlichen Renteneintrittsalters lässt sich nicht durch Anordnung von oben erreichen, sondern kann nur gemeinsam mit den Betroffenen vereinbart werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Niebel