Sollten neue Wind- und große Solarprojekte im Wahlkreis 25 nur mit Zustimmung der betroffenen Stadt- und Gemeinderäte möglich sein – oder auch gegen deren erklärten Willen?
Lieber Herr M., vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ob und wo Windkraft entsteht, entscheidet sich maßgeblich im Gemeinderat über die Beteiligung an der Regionalplanung. Gegen den Willen einer Gemeinde wird kaum geplant. Jedoch wenn eine Gemeinde aber „schläft“ oder die Beteiligungsfristen verstreichen lässt, entstehen Projekte quasi „gegen den Willen“, weil die Gemeinde ihre Chance nicht genutzt hat. Damit das nicht passiert brauchen wir starke Vertreter, die Vorschläge nicht einfach durchwinken oder ideologisch blockieren, sondern sich mit Fachwissen scharf machen, um lokale Interessen durchzusetzen. Ein nachträgliches Blockaderecht lehne ich allerdings ab, wenn die Gemeinde vorher am Tisch saß.
Bei großen Solaranlagen im Außenbereich liegt die Entscheidungshoheit gemäß der „Arbeitshilfe zur raumplanerischen Steuerung von großflächigen Photovoltaik-Freiflächen“ aus dem Jahr 2022 zu 100 Prozent beim Gemeinderat, wodurch ein Bau gegen den Willen der Kommune/Gemeinde rechtlich unmöglich ist. Über Grundsatzbeschlüsse und eigene Konzepte können Gemeinden den Ausbau auf bis zu 2,5 Prozent begrenzen, den Eigenbedarf ermitteln und Flächen aktiv steuern. Allerdings zeigt die Praxis – wie beim Pauschalbeschluss in der Lutherstadt Wittenberg –, dass oft Flächen freigegeben werden, ohne dass den Räten eine optische Darstellung vorliegt, wo diese genau entstehen. Stadträte sollten und müssen sich intensiv mit der Arbeitshilfe des Landes befassen. Am Ende entscheidet der Stadtrat über jeden einzelnen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan im Außenbereich auf der Grundlage eines Konzeptes. Diese Planungshoheit muss mit Fachwissen und klarem Blick genutzt werden. Darum fordern wir in unserem Wahlprogramm (S. 14), dass die kommunalen Vertretungen mehr personelle Ausstattung erhalten sollen.
