Frage an Dorothee Schlegel

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Dorothee Schlegel
SPD
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Frage von Manuel W. D. •

Frage an Dorothee Schlegel von Manuel W. D.

Sehr geehrte Frau Dr. Schlegel,
ich danke Ihnen für Ihre Antwort vom 16.10.2014 und den Literaturhinweis (Otto-Wels-Broschüre)auf meine Frage vom 10.10.2014.

Leider kann ich Ihre Betroffenheit nicht nachvollziehen. Ich verweise auf das im Grundgesetz verankerte Bürgerrecht der Freien Meinungsäußerung. Wer ein solches Recht in Anspruch nimmt, kann sich nicht disqualifizieren, sondern qualifiziert sich in und zur politischen Auseinandersetzung.
In der von Ihnen empfohlenen Lektüre lese ich bereits auf Seite 6 im Beitrag von Herrn Dr. Frank-Walter Steinmeier folgendes:

"Die Rede von Otto Wels (wegen Zeichenmangels gekürzt)"

Ich habe in meiner Nachricht an Sie zutreffend festgestellt, dass Sie mit Ihrem Abstimmungsverhalten dazu beitragen, dass ein demokratisches Verfassungsstatut, nämlich der Bestand einer ordentlichen und unabhängigen Gerichtsbarkeit, ausgehöhlt wird und antidemokratische Tendenzen gefördert werden können. Somit widersprachen alle Abgeordnete der SPD-Fraktion, die am 25. September mit Ihnen zusammen mit NEIN gestimmt haben, den öffentlichen Bekundungen des Fraktionsvorsitzenden Steinmeier in verantwortungsloser Weise.

Weiterhin habe ich zutreffend festgestellt, dass mit der Zustimmung demokratischer Parlamentarier zum Ermächtigungsgesetz am 23. März 2033 das Ende demokratischer Verhältnisse und die Entstehung einer Diktatur möglich wurde.
Im Gegensatz zu damals bestand für die SPD-Abgeordneten im September 2014 keine Gefahr für Leib oder Leben für den Fall eines pro-demokratischen Votums.
Um so mehr stellt sich für mich die Frage, was Sie zu Ihrem NEIN bewogen hat.

Ein Vergleich mit einem mahnenden Ereignis in der deutschen Geschichte ist somit naheliegend, angebracht und zweifelsfrei legitim.

Von einem anderen Fragesteller wurden Sie des Eid-Bruchs bezichtigt. Diesem Herren haben Sie Ihre Antwort nicht verwehrt, was mich zusätzlich verwundert.

Ich bitte Sie also nochmals, mir Ihre Gründe zu benennen.

Mit freundlichen Grüßen
Manuel Decker

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Decker,

Ihr Recht auf freie Meinungsäußerung stelle ich nicht in Frage. Dieses Recht gilt genauso für mich. Wie oben bereits geschrieben, bin ich nicht bereit, mich auf dieser Ebene politisch mit Ihnen auseinanderzusetzen.

Bestimmt haben Sie nicht nur das Abstimmungsergebnis, sondern ebenso aufmerksam die vorangegangene Plenardebatte verfolgt. Die persönliche Erklärung, mit der ich mein Abstimmungsverhalten begründet habe, ist Ihnen deshalb sicherlich bestens bekannt.

Sie können sie unter folgendem Link (Anlage 7) erneut nachlesen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/18/18054.pdf

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dorothee Schlegel