Frage an Dorothee Schlegel bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Portrait von Dorothee Schlegel
Dorothee Schlegel
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Dorothee Schlegel zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Marisidor T. •

Frage an Dorothee Schlegel von Marisidor T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dr. Dorothee Schlegel

Für Abschaffung der Rundfunkbeitragspflicht!
Der Rundfunkbeitrag ist ZWANG. Er ist für jede Wohnungseinheit fällig. Sie müssen zahlen. Egal, ob Sie einen Fernseher haben oder nicht. Egal, ob Sie öffentlich-rechtliche Sender sehen oder nicht. Egal, ob Sie ein Radio empfangsbereit halten oder nicht. Es ist quasi eine Zwangsgebühr. Sie haben keine Wahl. Wir fordern daher die Abschaffung der Rundfunkbeitragsplicht. Es muss die Option geben, NEIN zu sagen! Wer nicht die Sendungen des öffentlichen Rundfunks und Fernsehens konsumiert oder über kein geeignetes Empfangsgerät verfügt, sollte nicht zum Rundfunkbeitrag gezwungen werden dürfen.

Seit Januar 2013 gilt der neue Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Er löste den alten Rundfunkgebührenstaatsvertrag ab. Seitdem wird der Rundfunkbeitrag pauschal pro Wohnung abgerechnet. Davon unabhängig ist die Zahl der Bewohner und die Anzahl der Rundfunkgeräte. Auch wer weder einen Fernseher noch ein Radio empfangsbereit hält, muss zahlen. Es spielt auch keine Rolle, ob man die Sendungen der öffentlich-rechtlichen Anstalten tatsächlich konsumiert oder nicht. Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag stand von Anfang an in der Kritik. Doch es lässt sich viel grundsätzlicher fragen, warum den Bürgern jedwede Option genommen wird. Warum gibt es nicht das Recht auf Verzicht? Warum soll also der Bürger zwangsweise dafür bezahlen, vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk informiert zu werden? Was ist mit jenen Bürgern, die sich nicht länger von staatlich kontrollierten Medien indoktrinieren lassen wollen?

Daher: Wir fordern die Abschaffung der Rundfunkbeitragsplicht. Es muss die Option geben, NEIN zu sagen! Wer nicht die Sendungen des öffentlichen Rundfunks und Fernsehens konsumiert oder über kein geeignetes Empfangsgerät verfügt, sollte nicht zum Rundfunkbeitrag gezwungen werden dürfen.

Hochachtungsvoll Marisidor TRISMEGISTOS.

Portrait von Dorothee Schlegel
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Trismegistos,

vielen Dank für Ihre Frage zum Rundfunkbeitrag. Sicherlich gibt es immer Optimierungs- und Anpassungsbedarf im System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, dennoch finde ich dass sich das System im Grundsatz doch sehr bewährt hat.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein verfassungsrechtlich gesicherter und staatsfern organisierter Garant für Unabhängigkeit, Qualität und Vielfalt von Informationen in Fernsehen, Hörfunk und im Internet. Freie und unabhängige Informationen sind für das Funktionieren einer Demokratie unerlässlich. Und darüber hinaus ist das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem auch ein Solidarsystem zum Erhalt und zur Weiterentwicklung eines Kulturguts. Ein bedarfsabhängig oder per Abonnement bezahlter Rundfunk könnte kaum Nischen- und Spartenprogramme ermöglichen, die jedoch für die kulturelle Vielfalt von großer Bedeutung sind. Ähnlich wie bei anderen Kultur- oder Bildungseinrichtungen kommt die Allgemeinheit als Ganzes – unabhängig von der tatsächlichen Nutzung – für den Betrieb auf.

Mit Wirkung zu 2013 ist das alte Gebührensystem der GEZ nach langen Länderverhandlungen auf den geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag umgestellt worden. Im Zuge dieser Reform war es den SPD-Ländervertreter*innen besonders wichtig, dass vor allem die einkommensabhängigen Ausnahmeregelungen unverändert bleiben. Wer Sozialleistungen erhält, soll nicht mit Rundfunkgebühren belastet werden. Wer zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung oder BAföG erhält, kann mit dem Nachweis der betreffenden Behörde die Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen. Für bestimmte Härtefälle, etwa bei einem vergleichbar geringen Einkommen, sind zusätzliche Befreiungsmöglichkeiten durch die Rundfunkanstalten vorgesehen.

Für das Verständnis des Rundfunkbeitrags ist es wichtig zu wissen, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) in die Zuständigkeit der Bundesländer und der Zustimmung der Landesparlamente fällt. Die Bundespolitik kann das Rundfunkwesen kommentierend begleiten, jedoch keine eigenen Beschlüsse fassen.

Die Umstellung des Beitragssystems wird derzeit vom federführenden Sender SWR evaluiert. Gegebenenfalls werden an einzelnen Regelungen noch Anpassungen vorgenommen. Ich halte grundsätzlichen Änderungen aber für unwahrscheinlich. Umso erfreulicher ist es, dass die durch die Umstellung erzielten Mehreinnahmen offenbar so groß sind, dass zum 1. April 2015 der Rundfunkbeitrag erstmalig sinken wird. Die Senkung um 48 Cent ist für den Einzelnen zwar nicht viel, in der Summer aber ein hoher Millionenbetrag.

In meinen Augen ist ein staatsfern organisierter, qualitativ hochwertiger und vielfältiger Rundfunk ein unverzichtbarer Beitrag für Demokratie und Kultur in unserem Land. Diesen gilt es zu erhalten und für kommende Generationen weiterzuentwickeln.

Sehr geehrte Frau T., ich stelle mich Ihren Fragen und antworte Ihnen gerne und ausführlich. Dennoch ziehe ich den direkten Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern aus meinem Wahlkreis dem doch anonymen Kontakt über eine Onlineplattform vor. Ich würde mich daher freuen, wenn Sie mich bei Ihrer nächsten Frage direkt anschreiben oder auch in meine Bürgersprechstunde kommen. Ich habe ein Wahlkreisbüro in Lauda, also direkt bei Ihnen vor Ort. Meine Mitarbeiterin in Lauda übernimmt gerne die Terminabsprache.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dorothee Schlegel, MdB