Frage von Rainer R. • 03.09.2017
Antwort von Eberhard Gienger CDU • 04.09.2017
Sehr geehrter Herr R.,
Anmerkung der Redaktion
Diese Frage wurde leider mit einem Standard-Textbaustein beantwortet. Die Frage gilt daher als nicht beantwortet.
Sehr geehrter Herr R.,
Sehr geehrter Herr S.,
Sehr geehrter Herr R.,
Sehr geehrte Frau S.,
Sehr geehrter Herr A.,