Frage an Eduard Nöth bezüglich Staat und Verwaltung

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Eduard Nöth
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Frage von Stefan B. •

Frage an Eduard Nöth von Stefan B. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrter Herr Nöth,

als Mitglied im Ausschuss für Fragen des öff. Dienstes sind Sie auch mit dem Neuen Dienstrecht in BY befasst. Hier gab es eine Regierungserklärung, die vieles verspricht - unter anderem eine Abschaffung der Laufbahngruppen.

Allerdings steht in der Regierungserklärung auch, dass sich "der Einstieg in die neue Laufbahn ... weiterhin nach Vorbildung und Qualifikation des Einzelnen." richten würde.

Für mich klingt dies so, als ob an überholten Fünftelregelungen festgehalten wird, die eine einmal mit der Lehrgangsnote erbrachte Leistung für alle Ewigkeit festzementieren und dadurch auch die Leistungsbereitschaft von vier Fünftel aller Beamten stark eindämmt.

Aus dem Grund habe ich bereits bei einigen Ihrer Kollegen nachgefragt, ob die Fünftelhürden fallen werden und dadurch zukünftig die tatsächlich im aktiven Dienst erbrachte Leistung honoriert wird.

Frau Guttenberger von des CSU und Frau Naaß von der SPD haben sich bei Ihren Antworten schon konkret dafür ausgesprochen, dass die längst überholten Hürden abgeschafft werden. Herr Sprinkart von den Grünen hat bei seiner Antwort genau in die gleiche Kerbe geschlagen aber angeführt, dass sogar neue Hürden für den Aufstieg geschaffen werden sollen.
Herr Freller hat mir leider noch nicht geantwortet.

Auch wenn es sich offensichtlich nur um eine kleine Detailfrage handelt, ist es für mich sehr entscheidend zu erfahren, wie die einzelnen Parteien sich hier positionieren. Ich bin mir sehr sicher, dass viele Beamte die Diskussion mit großem Interesse verfolgen werden. Wichtig wird hierbei sicher weniger sein, was vor der Wahl gesagt, als was nach der Wahl entschieden wird.

Hier wäre für mich sehr interessant von Ihnen jetzt schon eine klare Aussage / Antwort zu der Frage zu bekommen, ob Sie wie Frau Guttenberger auch der Meinung sind, dass nicht eine in der Vergangenheit erbrachte Lehrgangsnote, sondern die im aktiven Dienst erbrachte Leistung für einen Aufstieg maßgeblich sein sollte.

MfG

Stefan Bauer

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Bauer,
ich stimme meiner Kollegin Petra Guttenberger vollinhaltlich zu. Dies wird der Ausgangspunkt für die anstehende vertiefte Diskussion und Beratung des neuen Laufbahnrechts sein.

Beste Grüße E. Nöth, MdL