Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Michael B. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Winkelmeier-Becker,
ich würde gerne wissen,ob
1.) ihnen die aktuelle Beförderungssituation in der Bundspolizei, hier explizit im mittleren
Polizeivollzugsdienst bekannt ist,
2.) wie sie persönlich zu dienstlichen Beurteilungen mit sog. Quotuierungsvorbehalt des Zweitbeurteilers stehen,d.h. sie bekommen mehrmals die zur Beförderung erforderliche Höchstnote 9 von ihrem Dienstgruppenleiter, die dann von einem sog. Vorgesetzten in eine Note 8 umgewandelt wird.
3.) wie ihre Fraktion/Partei dazu steht, daß ca. 10.000 Bundespolizisten mit teilweise mehr als 20 Dienstjahren immer noch ohne Chance auf Beförderung auf einem Posten nach A8 der BBesO verweilen müssen,obwohl die Stellen fast alle auf A8/A9 beruhen?
Neben vielen internationalen Auslandseinsätzen innerhalb diverser Missionen, und mannigfaltiger Einsätze im Inland ( Castor,Stuttgart21,Fussball,Rechts-Linksdemos,Gefährdungslage Isl.Terror, etc.) haben die Beamten der Bundespolizei solch eine Behandlung nicht verdient. Als Vater zweier Kinder kann es doch nicht sein, daß ich mich quasi zu einem Afghanistan Einsatz "verpflichten" muss,um als Polizeibeamter "angemessen" besoldet zu werden. Leider ist dies immer noch die Hauptmotivation vieler Kollegen.
Ich würde mich sehr freuen, wenn sie obige Themen bei den "geeigneten Stellen" erneut in Erinnerung bringen könnten.
Mit freundlichen Grüßen
M.Boltersdorf
Sehr geehrter Herr Boltersdorf,
vielen Dank für Ihre Hinweise zur Beförderungssituation und der Beurteilungspraxis bei der Bundespolizei.
Ich habe Ihr Schreiben zum Anlass genommen, mich umgehend mit dem Bundesministerium des Innern (BMI) in Verbindung zu setzen.
Hinsichtlich Ihrer Anmerkung, nach der etwa 10.000 Bundespolizisten mit teilweise mehr als 20 Dienstjahren über eine A8-Besoldung nicht hinauskämen, beziffert das Ministerium, dass sich das Personal-Ist im mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei entsprechend der Bundesobergrenzenverordnung vom 11. Juni 2009 (BGBl. I S. 1271) zu je rund 50 % auf die Besoldungsgruppen A 9m/A 9mZ BBesO und A 7/A 8 BBesO verteilt. Von den Beamten in den Besoldungsgruppe A 7/A8 seien dabei aktuell nur 20 % in der Besoldungsgruppe A 7. Nach diesen Zahlen stellt sich die Beförderungssituation bei der Bundespolizei zwar nicht als rosig, aber doch schon deutlich besser dar und ist nach Auskunft des BMI besser als in anderen Teilen der Bundesverwaltung.
Den von Ihnen angesprochenen sogenannten Quotierungsvorbehalt rechtfertigt das Ministerium damit, dass es für eine umfassende Beurteilungen erforderlich sei, auch die Bewertung eines Zweitbeurteilers einzubeziehen, der die Einzelleistung aus Gründen der Gleichbehandlung mit den Leistungen der anderen Beamten in seinem Zuständigkeitsbereich vergleichen und deshalb auch Korrekturen vornehmen muss. Den Beförderungen liegen laut Ministerium Leistungskriterien zugrunde, die sich insbesondere in den Beurteilungen wiederfinden. Dort gingen auch Auslandseinsätze ein, die selbstverständlich Berücksichtigung finden müssten. Allerdings seien diese nicht ein allein entscheidendes Kriterium. Im Ergebnis finde ich das plausibel. Ein Auslandseinsatz mit seinen besonderen Belastungen sollte durchaus honoriert werden, aber es wäre nicht hinnehmbar, wenn eine höhere Besoldung allein durch einen Auslandseinsatz zu erreichen wäre.
Ich habe großen Respekt für die Leistung der Bundespolizei - gerade deshalb ist es wichtig, beklagte Missstände, wie von Ihnen benannt, offen zu diskutieren. Ich wünsche Ihnen für Ihr berufliches Fortkommen alles Gute und hoffe, dass die vom BMI beschriebene Beförderungspraxis auch in Ihrem Falle erkennbar wird.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Winkelmeier-Becker