Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Elisabeth Winkelmeier-Becker
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Frage von Carsten S. •

Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Carsten S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Frau Winkelmeier Becker,

gem. einem Bericht der Süddeutschen Zeitung wird der Deutsche Bundestag am 26. April über eine Änderung der Geschäftsordnung abgestimmen nach der das Rederecht von einzelnen Abgeordneten erheblich eingeschränkt werden kann.
Nach dem Entwurf des Geschäftsordnungsausschusses sollen künftig nur noch die Parlamentarier das Wort erhalten, die von den Fraktionen dazu bestimmt wurden. Andere Abgeordnete dürfte der Parlamentspräsident dann nur noch ausnahmsweise und maximal drei Minuten lang reden lassen - und auch dies nur nach Rücksprache mit den Fraktionen.
Würden Sie mir bitte Ihren Standpunkt zu de geplanten Regelung darstellen. Würden Sie einem derartigen Änderungsantrag zustimmen?
Weiterhin erlaube ich mir in diesem Zusammenhang, und zwar unabhängig von Ihrem Abstimmungsverhalten, die Frage, wie Sie das Erscheinungsbild des Deutschen Bundestages in der Bevölkerung einschätzen wenn diesem Antrag zugestimmt würde, bzw. welches Ansehen die Fraktionen des Deutschen Bundestages noch erhalten würden sollten Abgeordnete des Bundestages ihre "scheinbaren" Rechte vor dem Bundesverfassungsgericht einklagen müssten?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schulz,

vielen Dank für Ihre Frage. Große Aufmerksamkeit fand in der vergangenen Woche das Thema Änderung der Geschäftsordnung. Von einem „Maulkorb“ für Abgeordnete war hier die Rede. Hierzu habe ich einige besorgte bis empörte Zuschriften bekommen, und habe mich über das Interesse und die Parteinahme zugunsten des unabhängigen Abgeordnetenmandats gefreut. Der Eindruck, hier wollten die Fraktionsspitzen der kritischen Basis einen Maulkorb verhängen, ist allerdings nicht zutreffend und ich nehme das zum Anlass, hier ein paar Fakten beizusteuern:

Die Vorschläge, über die in der Öffentlichkeit diskutiert wurde, wurden vom zuständigen Ausschuss auf Wunsch aller Fraktionen selbständig formuliert. Hier gab es keine Vorgaben der Fraktionsspitze. Der Vorsitzende der Unionsfraktion Volker Kauder hat davon, wie er in der Fraktion berichtet hat, seinerseits aus der Zeitung erfahren. Änderungen der Geschäftsordnung bedürfen in jedem Fall der Mehrheitsentscheidung des gesamten Bundestages, waren aber noch in keinem weiteren Gremium überhaupt diskutiert.

Redezeit im Bundestag ist ein knappes Gut. Bei der Vielzahl der Themen sind Debattenzeiten an den beiden Plenartagen Donnerstag und Freitag der Sitzungswochen bis in den späten Abend oder gar in die Nacht sind keine Seltenheit. Das heißt: zusätzliche Redezeit für den einen Abgeordneten schränkt die Möglichkeit anderer Abgeordneter, zu akzeptablen Zeiten ihre Debatten durchzuführen, merklich ein. Die Debattenzeit wird anteilig nach Größe auf die Fraktionen und dann intern auf die Redner der Fraktion verteilt. Die GO sieht darüber hinaus die Möglichkeit einer persönlichen Erklärung mündlich im Plenum (max. 5 min) oder schriftlich zu Protokoll vor.

In der Vergangenheit gab es nun zwei Entwicklungen: vor allem Abgeordnete der LINKEN nutzten die Möglichkeit zur mündlichen Erklärung bei einigen Lieblingsthemen intensiv. Faktisch wurde so bei einigen Aussprachen das der Fraktion zustehende Redezeitkontingent erheblich ausgedehnt – zu Lasten der anderen Abgeordneten. Dabei dienten die Erklärungen nicht dazu, ein individuelles abweichendes Abstimmungsverhalten zu erklären, sondern lediglich die von den Vorrednern der Faktion bereits dargelegten Argument nochmals zu wiederholen. Dies war der Anlass, weshalb der GO-Ausschuss sich mit dem Thema befasst hat.

Daneben gab es zuletzt den viel beachteten Fall, dass Kollegen in der wichtigen Debatte über den Euro-Rettungsschirm eine andere Meinung vertraten, als die Mehrheit ihrer Fraktion. In unseren Reihen waren das v.a. die Kollegen Willsch und Bosbach, bei der FDP u.a. der Abgeordnete Schäffler. Den Kollegen Willsch und Schäffler wurde vom Bundestagspräsidenten Redezeit eingeräumt, was in der jeweiligen Fraktionsspitze zugegebenermaßen auf Unmut traf. Der Vorstoß der GO-Ausschusses wurde nun offenbar als deren „Retourkutsche“ verstanden, um in Zukunft ihre Abweichler aus Debatten auszuschließen.

Mir ist wichtig: diesen Zusammenhang gibt es nicht! Es ist weder gewollt noch wäre es durchsetzbar, eine solche Einschränkung gegen Kollegen mit anderer Meinung durchzusetzen, und auch die Fraktionsspitze weiß, dass sie Meinungsvielfalt und -äußerung auch hinnehmen muss. Wir können und wollen durchaus damit leben, dass nicht alle einer Meinung sind, auch wenn der Zusammenhalt der Fraktion ebenfalls als wichtiges Gut angesehen wird; jeder Abgeordnete erlebt solche Situationen, in denen er die Mehrheitsmeinung nicht mittragen kann (Jeder Abgeordnete weiß aber auch, dass er mit seinen Projekten auch selbst auf die Zustimmung der anderen Abgeordneten angewiesen ist – deshalb ist auch jeder Nutznießer des Zusammenhalts in einer Fraktion, der deshalb auch grundsätzlich akzeptiert wird).

Ein „Maulkorb“ im Plenum wäre im Übrigen auch deshalb ein untauglicher Versuch, weil Äußerungen anders denkender Kollegen in der Öffentlichkeit, in Talkshows und Presse ohnehin nicht zu unterdrücken wären. Und das ist so auch in Ordnung, denn das gehört in der Tat zu unserer Demokratie und zum unabhängigen Mandat der Abgeordneten. (Meine aktuelle Erfahrung mit meiner kritischen Einstellung zum Betreuungsgeld ist, dass man mit einer abweichenden Meinung gerade richtig interessant wird für Presse und Talkshows.)

Fazit: der Vorschlag des GO-Ausschusses hat keine Chance, wir freuen uns über das Interesse der Bürger an der freien Meinungsäußerung im Bundestag, sind aber auch etwas betroffen über die Bereitschaft der Öffentlichkeit, einen solchen „Maulkorb“ im Bundestag für gewollt und für mehrheitsfähig zu halten. Wenn eine Regelung dieses Punktes wieder aufgegriffen werden sollte, wird es in jedem Fall nur eine Regelung geben, die das Rederecht des einzelnen Abgeordneten als ganz zentrales demokratisches Recht respektiert.

Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Winkelmeier-Becker

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