Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Thomas R. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Winkelmeier-Becker,
wir sind eine Gruppe von politisch interessierten Menschen und haben in unserer Runde unterschiedliche Auffassungen zum Thema welches Gericht in der BRD das höchste Gericht ist. Das wollten wir klären und sind aus diesem Grund auf die Idee gekommen bei "Frag den Staat" nachzufragen. Nun sind wir bei Ihnen gelandet. Deshalb hier nun meine Frage. Welches Gericht ist das höchste Gericht in der BRD?
Das Bundesverfassungsgericht, das Bundesverwaltungsgericht, der Bundesgerichtshof oder das Bundesfinanzgericht? Weiterhin stellt sich die Frage wenn eines dieser Gerichte das höchste Gericht ist, haben dann Urteile aus niederen Gerichten bestand?
Wir haben ein wenig in den Gesetzen nachgeschaut, da steht im §31 Abs 1 BVerfGG das Entscheidungen des BVerfG alle Verfassungsorgane des Bundes, der Länder sowie alle Gerichte und Behörden binden. Nach §31 Abs.2 erlangen die Entscheidungen also Urteile sogar Gesetzeskraft. ( BVerfG §13 Abs. 6, 6a, 8a, 11,12, und 14)
Sehr geehrte Frau Winkelmeier-Becker wir möchten Ihre Zeit nicht unnötig beanspruchen, wir würden uns allerdings sehr freuen, wenn Sie uns Klarheit über diese Thema verschaffen könnten. Gern auch mit Dokumenten oder soetwas in der Art.
Herzlichen Dank für Ihre Mühe
Im Auftrag politisch interessierter Menschen
Thomas Richter
Sehr geehrter Herr Richter,
vielen Dank für Ihre Frage zu den Gerichten in Deutschland.
Die fünf gleichrangigen obersten Gerichtshöfe sind der Bundesgerichtshof, das Bundesarbeitsgericht, der Bundesfinanzhof, das Bundessozialgericht und das Bundesverwaltungsgericht. Zusammen bilden sie die fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes (Art. 95 Abs. 1 GG). Im Gegensatz zum Bundesverfassungsgericht, das seinen Sitz ebenfalls in Karlsruhe hat, stellt der BGH kein eigenes Verfassungsorgan dar. Die 5 obersten Gerichte sind in ihrem jeweils fachlichen Zuständigkeitsbereich die letzte Instanz: Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren. Bei den anderen Gerichten lässt sich die fachliche Zuständigkeit ja am Namen ablesen.
Gegen die Entscheidungen der obersten Bundesgerichte ist kein Rechtsmittel mehr möglich, sie werden mit ihrer Verkündung rechtskräftig. Allerdings kann gegen jeden Akt der deutschen Öffentlichen Gewalt –Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eingelegt werden, und das gilt auch für letztinstanzliche Gerichtsentscheidungen. Dabei wird aber keine vollständige Überprüfung der Entscheidung des Gerichts vorgenommen. Das Bundesverfassungsgericht überprüft nicht, ob die Fachgerichte das Fachrecht richtig angewendet haben; es überprüft nur, ob die getroffene Entscheidung mit dem Grundgesetz in Einklang steht. Kommt es zu dem Ergebnis, dass die Entscheidung die Verfassung verletzt, hebt es sie – und ggf. die Entscheidungen der Vorinstanzen – auf und verweist die Angelegenheit zur nochmaligen Überprüfung an die Fachgerichte zurück (§ 95 Abs. 2 BVerfGG). Es kann also die Entscheidungen aller anderen Gerichte aufheben, wenn sie der Prüfung auf die Verfassungsmäßigkeit nicht standhalten.
Die herausragende Bedeutung des Bundesverfassungsgerichts kommt darin zum Ausdruck, dass es ein Verfassungsorgan ist, gleichen Ranges mit den anderen Verfassungsorganen, dem Bundestag, dem Bundesrat, der Bundesregierung und dem Bundespräsidenten. Anbei noch einige Links zur Information:
http://gesetze-und-rechte.de/uebersicht-ueber-die-gerichtsinstanzen/?print=pdf
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/4977/gerichte-v7.html
http://www.bpb.de/politik/grundfragen/deutsche-demokratie/39392/rechtssystem
http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/handwoerterbuch-politisches-system/202029/gerichte
Freundliche Grüße
Elisabeth Winkelmeier-Becker