Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker bezüglich Familie

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Elisabeth Winkelmeier-Becker
CDU
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Frage von (Schäng) Michael S. •

Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von (Schäng) Michael S. bezüglich Familie

Hallo Frau Winkelmeier-Becker !

Ihren konservativen Kurs der anstehenden Unterhaltsreform ich nicht ganz nachvollziehen kann. Was macht Ihrerseits den klassifizierenden Unterschied von ehelichen und nichtehelichen Müttern und Kinder aus? Sie selber konstatieren, dass die gegenwärtige Rechtspraxis Männern nach der Scheidung es wirtschaftlich sehr schwer macht, eine neue Familie zu gründen. Wenn Ich mir die Frage erlauben darf, wie sieht die von Ihnen zitierte Rechtspraxis denn die Neugründung einer Familie der betreuenden Kindesmutter aus,
genauso benachteiligend wie Sie in Ihrer Argumentation dem Kindesvater vorhalten?

Ihre Parteikollegin und Ministerin Fr. U.v.d.Leyen Grundlagen für die Umsetzung der Unterhaltsreform (Verdreifachung der Krippenplätze) schaffen möchte, jedoch gerade durch Parteigenossen/-innen einen nicht nachvollziehenden Gegenwind erfährt. Dies muss vermuten lassen, dass die Unions-Parteien in ein Steinzeitalter des Familienrechts versucht ist zu verfallen.

Ihrer noch ausstehender Zusage zum geladenem Termin am 17.04.2007 zur Veranstaltung der Bezirksstelle Bonn des ISUV/VDU e.V. ich erwartend Ihre Antwort erhoffe.

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CDU

Sehr geehrter Herr Sparwasser,

das neue Unterhaltsrecht richtet sich – und dies war im Übrigen von Anfang an unstreitig zwischen den Koalitionspartnern – in erster Linie nach dem Wohl des Kindes. Alle Kinder, ob ehelich oder nichtehelich, stehen künftig alleine im ersten Rang. Von einer Klassifizierung kann hier also keine Rede sein.

Im zweiten Rang folgt der Betreuungsunterhaltsanspruch des Kinder erziehenden (Ex-)Ehepartners. Diese von der Union erzielte Nachbesserung im ursprünglichen Gesetzentwurf beruht auf der Überlegung, dass beide Partner sich gleichermaßen auf eine in der Ehe begründete gemeinsame Lebensplanung verlassen können sollen. Das bedeutet im Umkehrschluss aber auch, dass beim Scheitern der Ehe die hieraus resultierenden Nachteile – jedenfalls für eine gewisse Übergangszeit – gleichermaßen von beiden Partnern getragen werden müssen. Hat ein Partner im Vertrauen auf den Bestand der Ehe zugunsten von Kindererziehung seine berufliche Karriere zurückgestellt, so dürfen nach deren Scheitern die daraus resultierenden wirtschaftlichen Nachteile nicht einseitig diesem auferlegt werden, indem er seinen Anspruch sofort mit dem neuen Lebenspartner des Pflichtigen gleichrangig teilen muss.

Wenn Sie hierin einen konservativen Kurs erkennen: Im Gegenteil, es war gerade ein Anliegen der Union, die Befristung des Betreuungsunterhalts auf drei Jahre für nichteheliche Mütter aufzuheben und hier zu einer weitgehenden Gleichstellung zu ehelichen Müttern zu kommen.

Ihre Kritik an der Familienpolitik der Union kann ich im Übrigen nicht nachvollziehen.

Das Unterhaltsrecht ist sicherlich kein originär familienpolitisches Instrument; es dient vielmehr dazu, beim Scheitern einer Ehe oder eheähnlichen Beziehung mit Kindern hierdurch entstehende wirtschaftliche Nachteile für die Beteiligten untereinander gerecht auszugleichen und aufzufangen.

Der Kompromiss zum Unterhaltsrecht sieht ausdrücklich vor, dass bis zum dritten Lebensjahr des Kindes eine Erwerbstätigkeit der Mutter in der Regel nicht erwartet werden kann. Insofern besteht hier kein Zusammenhang zur Kleinkindbetreuung. Der geplante Krippenausbau dient vielmehr dem Zweck, ein der Nachfrage nach Kleinkinderbetreuung entsprechendes Angebot an Betreuungsplätzen zu schaffen, damit jede Mutter künftig eine echte Wahl hat, ob sie Fremdbetreuung für ihr Kind in Anspruch nehmen möchte oder sich dafür entscheidet, ihr Kind selbst zu Hause zu betreuen. Dass hier Nachholbedarf besteht, darin sind sich die Unionspolitiker einig. Ob und inwieweit dieser Ausbau auch von Bundesseite mitfinanziert werden kann, wird derzeit im Familienministerium geprüft.

Bei der Veranstaltung des ISUV in der nächsten Woche in Bonn werden wir sicherlich Gelegenheit finden, das ein oder andere unterhaltsrechtliche oder familienpolitische Thema noch zu vertiefen.

Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Winkelmeier-Becker

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