Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker bezüglich Soziale Sicherung

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Elisabeth Winkelmeier-Becker
CDU
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Frage von Carsten S. •

Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Carsten S. bezüglich Soziale Sicherung

Im Falle eines Wahlsieges wollen CDU/CSU Familien einen Kinderbonus bei der Rente in Höhe von 50 Euro im Monat gewähren.
Da ich als Beamter jedoch keine Beiträge in die Rentenversicherung einzahle und gleichzeitig das neue Besoldungsrecht Familienzuschläge streichen wird, frage ich mich was ich da im CDU Programm übersehen habe?

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Sehr geehrter Herr Schulz,

Sie haben nichts übersehen. Der Plan beruht auf der Forderung des Bundesverfassungsgerichts, im Rentensystem eine Entlastung der Kindererzieher einzuführen, die auf diese Weise einen anderen Beitrag zum Generationenvertrag leisten. Die große Mehrzahl der Familien ist damit erfasst. Sie haben allerdings Recht, dass damit die Leistung von Familien, bei denen keiner der Eltern sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, bislang nicht honoriert wird. Nun sind die Systeme auch nicht unmittelbar vergleichbar: Beamte zahlen bekanntlich keine Beiträge, können daher auch nicht von Beitragspflichten (teilweise) entlastet werden. Im Falle einer Ausgestaltung, die praktisch auf eine Erhöhung des Kindergeldes hinausläuft, steht die Relevanz solcher systematischer Überlegungen jedoch in Frage.
Ich bin selbst im öffentlichen Dienst und weiß daher, dass sonst alle Belastungen für Beitragszahler in der Rente oder bei Krankenkassenleistungen „wirkungsgleich“ auf Beamte übertragen werden. Das spricht meines Erachtens schon dafür, dass auch Vergünstigungen in ihrer Wirkung auf Beamte, ggfls. auch auf andere Nicht-Beitragszahler übertragen werden. Außerdem ist ja völlig offen, ob nicht später die Beamtenkinder in die Rentenversicherung einzahlen, oder Rentnerkinder Beamte oder Selbständige werden, ihre Erziehung daher nicht unmittelbar zur Stabilisierung der Rentenkasse beiträgt.
Ich werde mich dafür einsetzen, dass bei der Umsetzung dieser Forderung des Regierungsprogramms in ein Gesetz entweder andere Erziehende mit einbezogen werden, oder an anderer Stelle eine Kompensation erhalten. Eine „Erfolgszusage“ kann ich Ihnen jedoch nicht geben.

Freundliche Grüße
Lisa Winkelmeier-Becker

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