Könnten Sie sich vorstellen §188 StGB im Rechtsausschuss zu prüfen oder über eine Reform ,nach den Merkmal der Gleichstellung, nachzudenken?
Sehr geehrte Frau Winkelmeier-Becker,
Mein Name ist Alexander und ich interessiere mich für Gleichheit und Fairness.
Ich stieß auf die Abstimmung vom 28.Januar 2026 und frage mich ,warum 440 Abgeordnete gegen die Streichung von §188 StGB stimmen. Dieses Gesetz basiert darauf ,dass Politiker mehr geschützt werden. Die Begründung dafür sei ,dass Politiker als wichtige Entscheidungsträgern nicht negativ beeinflusst werden dürfen von Beleidigungen ,aufgrund vom ihrem wichtigen Wirken. Dies ist auch halb richtig ,denn der Schutz von jeden ist im GG verankert. Was aber auch im GG verankert ist ,ist die Gleichstellung aller. Warum werden nicht auch wichtige andere Personen von öffentlicher Verantwortung gesondert geschützt? Warum sollten Menschen härter bestraft werden nur weil sie ein Politiker beleidigt haben und nicht einen Firmenchef oder eine Persönlichkeit ,die mit sein öffentliches Wirken mehr gesellschaftliche Konsequenzen verursacht als ein Politiker? Diese Fragen stellte ich mir.
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre kritische Frage.
Sie werfen die Frage auf, ob § 188 StGB mit dem Gleichstellungssatz vereinbar ist. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 4, 352) hat dies bejaht: die Regelung gibt „nicht Schutz um der Person willen“, sondern um „öffentliches Wirken“ zu schützen, sie gibt also Rollen- bzw. Funktionsschutz: Nicht das Schutzgut auf Seiten des Opfers - die Ehre oder Persönlichkeit des Politikers - wird höher bewertet, sondern die Gefährdung, der die Person aufgrund ihrer Rolle in der Öffentlichkeit ausgesetzt wird. Zum Schutzgut der Vorschrift gehören außerdem zugleich unsere Demokratie und ihre Verfahren. Wenn Täter politisch exponierte Personen beleidigen, dann liegt das Motiv regelmäßig in deren demokratischem Engagement. Auch in der Weimarer Zeit wurden Beleidigungen eingesetzt, um Repräsentanten des Staates und mit ihnen zugleich die Demokratie zu diskreditieren.
Der Vergleich zu anderen Prominenten trägt m.E. im Ergebnis nicht. Nur Politiker bzw. Kandidaten für politische Ämter müssen im Wahlkampf alle paar Jahre mit ihrem Bild und Namen auf zahlreichen Plakaten im öffentlichen Raum werben, stehen an Info-Ständen, machen Hausbesuche etc. Das gehört zum selbst gewählten Schicksal und ist kein Grund zur Klage. Es macht aber in besonderer Weise angreifbar und gibt Gelegenheiten zu den real zunehmenden Beleidigungen (zum Beispiel durch Beschmierungen auf den Plakaten), ebenso für Bedrohungen und sogar Angriffe auf Politiker, gerade auch auf kommunaler Ebene. Hier sehe ich keine Parallele zu beispielsweise Firmenchefs oder anderen Entscheidungsträgern.
Freundliche Grüße
Elisabeth Winkelmeier-Becker
