(...) Ich denke, dass nach den langwierigen Beratungen und zahlreichen Gesprächen mit Vertretern des Verbraucherschutzes, der Wirtschaft etc. ein guter Mittelweg gefunden werden konnte, der sowohl Verbraucherinteressen schützt als auch die Interessen der Wirtschaft berücksichtigt. Daher hoffen wir, die Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes II in dieser Woche in 2./3. (...)
(...) Es geht hier allerdings um eine konkrete Einzelfallentscheidung der zuständigen Stelle, nicht um gesetzliche Regelungen. Diese Entscheidungen sind dann zwar für den Betroffenen nicht weniger gravierend, aber durch den Gesetzgeber nicht zu beheben, sondern gegebenenfalls durch die Gerichte zu prüfen. Als Mitglied des Deutschen Bundestages kommt mir ein entsprechendes Weisungsrecht nicht zu. (...)
Sehr geehrter Herr Seitz,
in dieser Legislaturperiode konnte zum CCS-Gesetz keine Einigung erzielt werden. Die von Ihnen angesprochenen Fragen werden in der nächsten Legislaturperiode erneut diskutiert werden.
(...) Im Rahmen einer Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Kinderpornografie haben wir daher in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten sukzessive das Herstellen, die Verbreitung und schließlich den Besitz von Kinderpornographie lückenlos unter Strafe gestellt und dies auch auf Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren ausgeweitet. Mit dem Zugangserschwerungsgesetz erschweren wir nun auch die Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten im Internet, neben der strafrechtlichen Verfolgung ein weiterer wichtiger Teilaspekt im Gesamtkonzept. (...)
(...) Bis Ende 2010 sollen danach die Lücken in der Breitbandversorgung geschlossen und flächendeckend leistungsfähige Breitbandanschlüsse verfügbar sein. Bis 2014 sollen bereits für 75 Prozent der Haushalte Anschlüsse mit Übertragungsraten von mindestens 50 Megabit pro Sekunde mit dem Ziel zur Verfügung stehen, solche hochleistungsfähigen Breitbandanschlüsse möglichst bald flächendeckend verfügbar zu haben. (...)
(...) Mittlerweile ist es nach meiner Erfahrung außerdem üblich, dass bei Übernahme eines Familiendezernates auch entsprechende Fortbildungen wahrgenommen werden, auch ohne dass eine solche erzwingbare Pflicht bestünde. Bitte gehen Sie davon aus, dass sich die Familienrichter sehr wohl darüber im klaren sind, welche Tragweite ihre Entscheidung hat und dass sie ein eigenes Interesse haben, diese Entscheidungen nicht nur unter juristischen, sondern auch unter pädagogischen, psychologischen oder schlicht lebenspraktischen Aspekten bestmöglich vorzubereiten und durchzusetzen. Ein Fortbildungsangebot zur möglichst schonenden Vernehmung von Kindern, zur Deeskalation in der Verhandlungsführung und zur Mediation ist da in aller Regel sehr willkommen. (...)