(...) Sicher geht es hier jedoch nicht um Folgen der aktuellen Rentenpolitik der Bundesregierung, insbesondere hat die Erhöhung des Rentenalters, die ja erst ab 2012 einsetzt und dann erst sehr langsam mit einem Monat pro Jahrgang durchgeführt wird, nichts mit ihrer Fallgestaltung zu tun. Ich vermute daher, dass es sich bei der Aufforderung, den Gutachter aufzusuchen, um die normale und routinemäßige Sachbearbeitung handelt, durch die lediglich überprüft werden soll, ob 8 Jahre nach der Bewilligung der Berufsunfähigkeitsrente noch die Voraussetzungen hierfür gegeben sind. (...)
Noch habe ich nicht entschieden, ob ich bereits am Sonntag, den 1. Juli 2007 wieder nach Berlin komme.
Sehr geehrter Herr Rudolph,
Ihre Frage zum Unterhaltsrecht beantworte ich nachfolgend:
(...) In der Tat ist es eine absurde Vorstellung, Kinder hätten je nach Status der elterlichen Beziehung unterschiedliche Bedürfnisse oder unterschiedlichen Rang. Demgemäß stehen sie ohne Rücksicht auf diesen Status mit ihrem eigenen Unterhaltsanspruch gleichrangig an erster Stelle; die parallele Ausgestaltung der Erwerbsobliegenheiten der Mütter ist eine zwingende Konsequenz. Der Status als eheliches oder nicht eheliches Kind kann kein Anknüpfungspunkt für eine rechtliche Differenzierung sein. (...)
(...) Sie meinen abschließend, dass die Altersvorsorge außerhalb von Riester und Rürup durch zusätzliche Steuern ad absurdum geführt werde. Hier weise ich darauf hin, dass es noch nie so viele Möglichkeiten gegeben hat, sehr steuergünstig eine Altersvorsorge aufzubauen. Bei Riester kann man Zulagen oder einfach den Sonderausgabenabzug der Beiträge wählen. (...)
Sehr geehrte Frau Peter,
ich verweise auf meine Antworten vom 4. und 10. Mai.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Winkelmeier-Becker