Sie haben für die Impfpflicht in Gesundheits- und Pflegeberufen gestimmt. Welche persönlichen Konsequenzen ziehen Sie, wenn es dadurch zu Engpässen und Todesfällen kommt?

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Emilia Fester
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Frage von Tamara F. •

Sie haben für die Impfpflicht in Gesundheits- und Pflegeberufen gestimmt. Welche persönlichen Konsequenzen ziehen Sie, wenn es dadurch zu Engpässen und Todesfällen kommt?

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Bündnis 90/Die Grünen

Vielen Dank für Ihre Frage.

Die Coronapandemie und ihre Auswirkungen waren und sind für dieses Land und die ganze Welt eine Ausnahmesituation gewesen, die vielen Menschen Einschränkungen und Entbehrungen abgerungen haben. Darüber, dass die akute Phase dieser Pandemie nun vorüber ist, sind wir alle sehr froh.

Politische Priorität während der Pandemie war es allen voran Vorsicht walten zu lassen, um möglichst viele Todesfälle zu verhindern. Die in Deutschland zugelassenen Impfstoffe sind millionenfach erprobt, wirksam und sicher.

Im Infektionsschutzgesetz ist eindeutig geregelt, dass für alle gesundheitlichen Schäden, die im Zusammenhang mit Schutzimpfungen eingetreten sind, die auf Grundlage der Coronavirus-Impfverordnung seit 27. Dezember 2020 vorgenommen wurden, bundeseinheitlich ein Anspruch auf Entschädigung besteht. Die Haftungsübernahme ist durch den Gesetzgeber also klar geregelt und das ist wichtig und gut.

Für die Impfung gegen das Corona-Virus im Speziellen ist dies in § 60 im Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) geregelt. Im Gesetz wird ein Impfschaden u.a. als „die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung“ bezeichnet. Es handelt sich also insbesondere um dauerhafte Schädigungen. Impfreaktionen, die nur in den Tagen nach der Impfung auftreten, nicht schwerwiegend und nicht dauerhaft sind, sind davon daher nicht umfasst. Die Anerkennung eines möglichen Impfschadens erfolgt dann über die Versorgungsämter der Bundesländer, dann kann durchaus auch eine Haftung des Pharmaunternehmens in Betracht kommen, bspw. wenn eine eingetretene Gesundheitsschädigung auf eine mangelnde Qualität des Impfstoffes zurückzuführen ist. Hierzu gibt es verschiedene gesetzliche Grundlagen, wie bspw. das Arzneimittelrecht oder das Produkthaftungsgesetz.

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