Homöopathie in der GKV: Ihre Position zur Empfehlung der Finanzkommission
Sehr geehrte Frau Zeulner,
Die Finanzkommission sucht nach Stellschrauben zum Kosteneinsparen. Zitat aus deren Bericht: „Reformempfehlung Nr. 20: Streichung der Erstattung von homöopathischen Leistungen“ – Finanzwirkung: „0 €“
Das kann nur bedeuten, dass durch die Streichung homöopathischer Mittel sogar Mehrkosten entstehen.
Wie begründen sie diese Streichung, die außerdem eine freiwillige Leistung der Krankenkasse ist, wenn dadurch nichts gespart wird, sogar Mehrkosten entstehen und die Wettbewerbsfähigkeit der Kassen dadurch unverhältnismäßig eingeschränkt wird?
Sehr geehrte Frau H.,
vielen Dank im Namen von Frau MdB Zeulner für Ihre Anfrage. Die vorliegenden Empfehlungen der FinanzKommission Gesundheit zur Stabilisierung der GKV-Finanzen sind eine gute Ausgangsbasis für die anstehende Diskussion und Gesetzgebungsprozesse. Frau Zeulner prüft aktuell jeden einzelnen unterbreiteten Vorschlag sorgfältig gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen mit dem Ziel, durch ein ausgewogenes Gesamtpaket von Maßnahmen die GKV-Finanzen nachhaltig zu stabilisieren. Ob eine Streichung der Erstattungsfähigkeit homöopathischen Leistungen, wie in Vorschlag 20 von der Expertenkommission unterbreitet, dabei gesetzlich umgesetzt wird, kann daher zu diesem Zeitpunkt nicht beantwortet werden.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Team Emmi Zeulner
