Frage an Erhard Grundl bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Erhard Grundl
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Moritz S. •

Frage an Erhard Grundl von Moritz S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Lieber Erhard,

eines der unangetastetsten Themen scheint mir das Vorrantreiben der Säkularisierung zu sein. Da fällt mir als erstes natürlich der nach Konfession getrennte Religionsunterricht ein, die Kreuze im Klassenzimmer, Gebete vor dem Unterricht, die Kirchensteuer etc.
Ist das noch zeitgemäß?
Sollte sich da nicht einiges ändern? Kann das der Bundestag überhaupt ändern?
Wie stehst Du zu dieser Problematik?
Findest Du es als Konsequenz dann in Ordnung sich Gedanken über zB. Kopftuchverbot für Moslems UND Nonnen zu machen oder ginge das zu weit, da ein Verbot bekanntlich bei Weitem nicht die beste Lösung ist!

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Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr S.,
lieber Moritz,

bei allen Fragen zur Religion plädiere ich für größtmögliche Zurückhaltung von Seiten des Gesetzgebers. Von Verboten halte ich nichts. Alle von Dir angesprochenen schulischen Bereiche werden durch die Bundesländern individuell geregelt. Aber natürlich habe ich zu diesen Fragen trotzdem eine Meinung: Bei der Teilnahme am konfessionsgebundenen Religionsunterricht beispielsweise plädiere ich für Beibehaltung/Ausbau der individuellen Wahlfreiheit. Ich trete dafür ein, dass sich natürlich l alle religiösen Aktivitäten an unsere Gesetze halten müssen. Unterdrückung und Benachteiligung z.B. von Frauen unter dem Deckmantel der Religion lehne ich ab. Es gibt viele Hilfsorganisationen, die kirchlich organisiert sind und die sich im In- und im Ausland sozial und karitativ engagieren. Nach meiner Meinung, verdienen diese Organisationen auch die finanzielle Unterstützung durch unseren Staat.

Eine Abschaffung der Kirchensteuer sehe ich nicht als vordringliches Ziel, denn jeder der diese Steuer nicht zahlen möchte, kann ja aus der Kirche austreten. Sehr kritisch sehe ich aber, dass z.B. die Gehälter von Bischöfen nicht aus der Kirchensteuer, sondern nach Artikel 140 des Grundgesetzes aus allgemeinen Steuermitteln bezahlt werden. Hier bin ich dafür, dass auch diese Gehälter von den Kirchen direkt aus ihren Einnahmen durch die Kirchensteuer bestritten werden.

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