Frage an Ernst-Reinhard Beck bezüglich Recht

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Ernst-Reinhard Beck
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Frage von Philipp A. •

Frage an Ernst-Reinhard Beck von Philipp A. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Beck,

sollten die Reformvorhaben, Gedanken unseres Verteidigungsministers Wirklichkeit werden, muss ja auch der Zivildienst angegangen werden. - Schon jetzt gibt es das Freiwillige Soziale- und Ökologische Jahr, aber leider nur f. Jugendliche 16 - 24 Jahre; diese "Jahre" könnten doch den Zivildienst ablösen, in dem nicht mehr "nur" Jungendliche, sondern generell Erwachsene von 18 - 60 Jahre, 1 Soziales oder Ökologisches Jahr machen könnten. Was meinen Sie? - Dies würde auch eine sehr sinnvolle Beschäftigungsmöglichkeit f. Langzeitarbeitslose sein. -Aufjedenfall, sind die Ideen des Ministers, der Anstoß einer Modernisierung, die über den Verteidigungssektor hinausgeht! -

Also, wäre im Rahmen der möglichen Aussetzung der Wehrpflicht, eine Ausweitung bespielsweise des FÖJ und FSJ, eine Möglichkeit so auch den Zivildienst zu Verändern?

Vielen Dank im Voraus, Ihr P. Anz aus Hamburg

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CDU

Sehr geehrter Herr Anz,

ich danke Ihnen für Ihre Frage zum Thema freiwilliger Zivildienst.

Ein akzeptierter freiwilliger Zivildienst wäre ein großer Schritt, der die soziale Infrastruktur enorm bereichern würde. Er würde gleichzeitig einen Mehrwert für die vielen Engagierten schaffen - oftmals sogar die Chance des Einstiegs in ein geregeltes Berufsleben im sozialen Sektor.

Unabdingbare Voraussetzung dafür, dass wir genügend Freiwillige gewinnen und funktionierende Strukturen erhalten können, ist aber eine klare Bundeszuständigkeit, eine auskömmliche Finanzausstattung und die Öffnung des freiwilligen Zivildienstes für Männer und Frauen. Daneben bestehen die bisherigen Jugend- und Auslandsfreiwilligendienste.

Ziel sei es, etwa 35.000 Freiwillige pro Jahr zu gewinnen, wie meine Nachfragen ergeben haben. Die Regeldauer könnte ein Jahr, die Mindestdauer sechs und die Höchstdauer 18 Monate betragen. Wie der bisherige Zivildienst, könnte der Dienst ebenfalls in sozialen Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände, der Kommunen und anderer Träger durchgeführt werden. Der freiwillige Zivildienst würde für Männer und Frauen jeden Alters ab 16 Jahren gelten. Angestrebt sei eine Öffnung zu weiteren Einsatzbereichen wie zum Beispiel Sport, Kultur und Bildung.

Diese Überlegungen sind Teil des Prüfberichts des Bundesfamilienministeriums über die Folgen eventueller Veränderungen der Wehrpflicht für den Zivildienst. In den Bericht fließen darüber hinaus die Stellungnahmen der Mitglieder des Beirats für den Zivildienst, der betroffenen Verbände sowie der 632 größten Zivildienststellen ein. Die Überlegungen bildeten die Grundlage für die weitere parlamentarische Diskussion. Eine abschließende Entscheidung über die Zukunft von Wehrpflicht und Zivildienst soll nach den Parteitagen von CDU und CSU im Herbst getroffen werden.

Im Sinne des Grundgesetzes ist eine kurzzeitige Einschränkung der Freiheitsrechte junger Bürger nur mit vitalen Interessen des deutschen Staates begründbar. Dies trifft zu, wenn der zu leistende Dienst der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands dient und somit den Fortbestand der Bundesrepublik auch in Zukunft sichert. Ein allgemeiner verpflichtender Dienst für jeden Bürger läge zwar im Interesse der Gesellschaft, wäre aber als unzulässige Freiheitsbeschränkung rechtlich nicht haltbar.

Ich begrüße es sehr, dass Sie sich ausführliche Gedanken dazu gemacht haben und befürworte auch die Weiterentwicklung und den Ausbau freiwilliger Dienste. Die Basis für ein solches Modell kann aber nur die Freiwilligkeit sein und nicht der staatliche Zwang.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Ernst-Reinhard Beck MdB

P.S.: Weitere Informationen zum Thema generationenübergreifende Freiwilligendienste finden Sie unter: http://www.freiwilligendienste-aller-generationen.de .