Frage an Ernst-Reinhard Beck bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Ernst-Reinhard Beck
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Frage von Uwe K. •

Frage an Ernst-Reinhard Beck von Uwe K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Beck,

sie haben gegen den Antrag der Grünen "Privatisierung der Wasserversorgung verhindern" gestimmt. Ich schließe daraus, dass sie für die Privatisierung unseres Wassers sind. Können sie mir das erklären? Warum geben wir die Kontrolle dieses wichtigen Gutes in die Hände privater Investoren? Denken sie, diese Konzerne handeln im Interesse der Bevölkerung? Wie sieht das in der Zukunft aus?

Für eine baldige Antwort wäre ich sehr dankbar.
Uwe Kohler

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kohler,

ich danke Ihnen für Ihre Frage zum Thema Privatisierung der Wasserversorgung. Eine Frage mit gleichem Tenor habe ich am 14. März 2013 bei "abgeordnetenwatch.de" schon folgendermaßen beantwortet:

Zu der von Ihnen erwähnten Abstimmung habe ich nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages gemeinsam mit Kollegen folgende Erklärung abgegeben:

"Den heute zur Beratung vorliegenden Anträgen der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und SPD können wir in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Unsere Position in der Sache erklären wir wie
folgt:

Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag und wir persönlich sprechen uns ausdrücklich gegen jegliche Privatisierungs- oder Ausschreibungspflicht für die öffentliche Wasserversorgung aus. Dienstleistungskonzessionen berühren viele Leistungen der Daseinsvorsorge. Schon heute ist die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen kein rechtsfreier Raum. Die europäischen Regeln sehen vor, dass die Konzessionsvergaben unter Einhaltung der Grundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und der Transparenz zu erfolgen haben. Das stellt auch der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 10. März 2011 klar. Die im ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission für eine Konzessionsrichtlinie vorgeschlagene europaweite Ausschreibungsverpflichtung würde nicht nur zu einer erheblichen Einschränkung der Handlungsspielräume der kommunalen Selbstverwaltung führen, sondern auch de facto zu einer Liberalisierung insbesondere der Wasserversorgung in Deutschland durch die Hintertür. Damit würden bewährte, gewachsene Strukturen zerstört werden. Dies ist im Interesse der Menschen in Deutschland nicht akzeptabel. Die EU-Kommission hat ihre Kompetenzen mit der Vorlage dieses Richtlinienvorschlags klar überschritten. Ein Verstoß gegen das im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union in Art. 5 Abs. 3 verankerte Subsidiaritätsprinzip ist aus unserer Sicht evident.

Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat sich daher auch gegenüber der Bundesregierung wiederholt dafür eingesetzt, bei den Verhandlungen auf EU-Ebene dem Vorschlag der EU-Kommission für eine Konzessionsrichtlinie keine Abstimmungsmehrheit zu verschaffen oder zumindest darauf hinzuwirken, dass der sensible Bereich der Wasserversorgung aus einer solchen Regelung ausgenommen bleibt. Der massive Druck auf die EU-Kommission, die geplante Ausschreibungspflicht für die öffentliche Wasserversorgung fallen zu lassen, hat nun endlich Wirkung gezeigt. EU-Kommissar Barnier hat in der vergangenen Woche eine grundlegende Überarbeitung der bisherigen Kommissionspläne zur Wasserversorgung angekündigt.

In der Sitzung des Binnenmarktausschusses des Europäischen Parlaments am 21. Februar 2013 hat der Kommissar erklärt, dass bei der Entscheidung über die Ausschreibungspflicht bei einem Mehrspartenstadtwerk die Wasserversorgung zukünftig getrennt von anderen Sparten – zum Beispiel der Stromversorgung oder der Abfallentsorgung – betrachtet werden kann. Die Wasserversorgung müsste dann nur noch in solchen Fällen ausgeschrieben werden, in denen das kommunale Unternehmen weniger als 80 Prozent seiner Wasserdienstleistungen für die Gebietskörperschaft erbringt. Dieses Einlenken der Kommission ist nicht zuletzt Ergebnis der beharrlichen Bemühungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Nach wie vor gilt aber, dass eine europaweite Ausschreibungspflicht bei der öffentlichen Wasserversorgung zu verhindern ist. Bewährte Versorgungsstrukturen in Deutschland dürfen nicht zerschlagen und die erstklassige Qualität der Wasserversorgung darf nicht gefährdet werden.

Der neue Vorschlag von Kommissar Barnier ist ein Schritt in die richtige Richtung, auf dem in den weiteren Verhandlungen in Brüssel aufgebaut werden muss. Wir zählen auf Barniers Wort, dass die Besonderheiten der interkommunalen Zusammenarbeit in Deutschland berücksichtigt werden, Jetzt steht die Bundesregierung in den anstehenden Trilog-Verhandlungen in besonderer Verantwortung."

Mit freundlichen Grüßen

Ernst-Reinhard Beck