Frage an Ernst-Reinhard Beck bezüglich Innere Sicherheit

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Ernst-Reinhard Beck
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Frage von Dominik G. •

Frage an Ernst-Reinhard Beck von Dominik G. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Beck,

Vor einigen Tagen ist mein Fahrrad, welches ich eine Nacht lange an einem Supermarkt habe stehen lassen, völlig demoliert worden. Damit bin ich nun schon zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres Opfer von Vandalismus geworden.

Ich wende mich aber nicht deswegen an Sie. Vielmehr erlebte ich mein blaues Wunder, als ich bei der Anzeige den Polizisten fragte, wie solche Taten typischerweise bestraft werden. Seine Antwort war: "Wenn überhaupt...". Zu einer minimalen Bestrafung komme es erst bei wiederholten Vergehen, wenn der Täter Geld habe, wenn nichts schlimmeres vorliege usw.

Warum werden diese Delikte nicht verfolgt? Muss ich mir als rechtschaffener Bürger einfach gefallen lassen, dass meine Sachen demoliert werden, ohne dass mich der Staat schützt? Und wie sollen diese Leute umerzogen werden, wenn sie nicht bestraft werden?

Vielen Dank für Ihre Zeit und Ihr Interesse,

Dominik Geisler

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Geisler,

haben Sie Dank für Ihre Frage.
Ich kann Ihren Ärger sehr gut verstehen. Auch ich würde mir wünschen, dass jede Straftat auch eine entsprechende Strafe nach sich zieht. Wie Sie richtig anmerken, entfällt somit die Möglichkeit, auf diese Weise bei den Tätern einen Lerneffekt zu erreichen. Was den Polizisten zu seiner Aussage veranlasst hat, kann ich nicht beurteilen. Oftmals mangelt es schlichtweg an den nötigen Ressourcen, um jede noch so vermeintlich „kleine“ Straftat zu verfolgen.

Es gehört jedoch zu einem der Grundsätze unseres Rechtsstaats, dass sich die gesetzgebende Gewalt (Bundestag) nicht in die Belange der ausführenden und richterlichen Gewalt und damit in die Strafverfolgung einmischt. Ich hoffe dennoch, dass ich Ihnen ein wenig weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Ernst-Reinhard Beck MdB