Frage an Erwin Huber von Michael M. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrter Herr Staatsminister Huber,
hat die Bayerische Staatsregierung vor nach der Landtagswahl , das Widerspruchsverfahren in Verwaltungsangelegenheiten einzuschränken oder gar abzuschaffen?
Mit freundlichen Grüßen
Michael Mackeben
Sehr geehrter Herr Mackeben,
das Widerspruchsverfahren ist am 1. Juli 2007 neu geregelt worden (Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zur Verwaltungsgerichtsordnung). Danach gibt es einige Rechtsbereiche (u. a. Kommunalabgabenrecht, Schulrecht, Sozialrecht und Beamtenrecht), in denen die Widerspruchseinlegung möglich ist. Das Widerspruchsverfahren findet aber in diesen Rechtsbereichen nicht mehr obligatorisch statt, sondern fakultativ: Der Betroffene hat also die Wahl, ob er Widerspruch einlegt und evtl. anschließend Klage erhebt oder ohne Vorverfahren unmittelbar Klage erhebt.
In allen anderen Rechtsbereichen (z.B. Bauordnungsrecht, Polizeirecht) entfällt das Vorverfahren, d.h. gegen einen belastenden Verwaltungsakt kann nur mehr unmittelbar gerichtlich vorgegangen werden.
Eine darüber hinausgehende Einschränkung oder gar Abschaffung des Widerspruchsverfahrens ist derzeit seitens der Staatsregierung nicht beabsichtigt.
Ihr
Erwin Huber