Frage an Erwin Rüddel bezüglich Gesundheit

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Erwin Rüddel
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Frage von Anton H. •

Frage an Erwin Rüddel von Anton H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Rüddel,

heute in der ARD lief die Sendung Quarks & Co, bei der erläutert wurde, dass das Insektensterben Folge von Schädlingsbekämpfungsmittel in der "konventionellen" Landwirtschaft ist.

Wir von Ihrem Ausschuss darauf hingewirkt, dass untersucht wird, welche gesundheitlichen Schäden Firmen wie z.B. Beyer der Menschheit zufügen und welche Schadensersatzkosten die Politik solchen Firmen zumuten möchte?

Oder muss man annehmen, dass solche Firmen ungestraft und ohne von Schadensersatzforderungen behelligt zu werden Gesundheit von Mensch und Tier schädigen dürfen?

Vielen Dank!

MfG

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CDU

Sehr geehrter Herr Huber,

vielen Dank für Ihre Frage. Der Ausschuss für Gesundheit ist bei dem von Ihnen angesprochenen Thema nicht federführend.

2013 wurde von der Bundesregierung der Nationale Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) wurde beschlossen. Der NAP wurde von der Bundesregierung unter Mitwirkung der Länder und Beteiligung von Verbänden aus den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft,
Pflanzenschutz, Verbraucherschutz, Wasserwirtschaft sowie Umwelt- und Naturschutz gemäß Pflanzenschutzgesetz (PflSchG, § 4 Absatz 1) erarbeitet.

Er umfasst die Bereiche Land- und Forstwirtschaft einschließlich Wein- und Gartenbau sowie den Vorratsschutz. Außerdem wird die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf nichtlandwirtschaftlichen Flächen berücksichtigt, wie beispielsweise im Haus- und Kleingartenbereich, in öffentlichen Grünanlagen und auf Gleisanlagen.

Der NAP weist quantitative Vorgaben, Ziele, Maßnahmen und Zeitpläne zur Verringerung der Risiken und Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt bei Anwendung von Pflanzenschutzmitteln aus. Ferner soll die Entwicklung und Einführung des integrierten Pflanzenschutzes sowie
alternative Methoden und Verfahren gefördert werden.

Der NAP berücksichtigt die gesundheitlichen, sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen seiner Maßnahmen sowie die besonderen nationalen, regionalen und lokalen Bedingungen und alle relevanten Interessengruppen.

Im NAP sind fünf Globalziele formuliert:

I. Die mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken und Auswirkungen für die menschliche Gesundheit und den Naturhaushalt sind weiter zu reduzieren.
II. Die Einführung und Weiterentwicklung von Pflanzenschutzverfahren mit geringen Pflanzenschutzmittelanwendungen im integrierten Pflanzenschutz und im ökologischen Landbau sind zu fördern.
III. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist auf das notwendige Maß zu begrenzen.
IV. Die Sicherheit beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln ist weiter zu verbessern.
V. Die ausgewogene Information der Öffentlichkeit über Nutzen und Risiken des Pflanzenschutzes, einschließlich der Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel, ist weiter zu verbessern.

Auf Bundesebene sind neben dem federführenden Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), sowie das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) beteiligt. Als nachgeordnete Behörde des BMUB ist das Umweltbundesamt (UBA) involviert.

Die Behörden der Länder, die Kommunen, die betroffenen Verbände und Unternehmen, der Handel sowie die Wissenschaft arbeiten gemeinsam an der Umsetzung des NAP.

Den Zwischenbericht des NAP finden Sie hier: https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Broschueren/NAP-Zwischenbericht.pdf?__blob=publicationFile

Mit freundlichen Grüßen

Erwin Rüddel

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