Sehr geehrter Herr Beitz, in meinem Ort, 18510 Papenhagen, werden zurzeit 8 neue Windkraftanlagen gebaut.
Ich bitte um Mitteilung ob die beabsichtigte Beteiligung der Bürger im Umkreis von 2500m ab Inkrafttretung des Gesetzes gilt oder nicht.
Bitte bestätigen Sie mir auch das die beabsichtigte Beteiligung direkt auf mein Konto gezahlt werden wird oder ob mir ein bestimmtes Stromkontigent (x KWh/Jahr) gutgeschrieben werden soll.
Für eine kurze Rückmeldung wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit besten Grüßen
Ditmar R.
Sehr geehrter Herr R.,
bitte entschuldigen Sie meine verspätete Antwort. Ihre Nachricht hat mich aus technischen Gründen leider erst jetzt erreicht.
Das neue Beteiligungsgesetz gilt für Windenergieanlagen, die nach dem 29. April 2026 genehmigt wurden. Für die Bürgerbeteiligung sind sowohl Gutschriften auf die Stromrechnung als auch direkte Zahlungen an die Haushalte möglich. Welche Form umgesetzt wird, hängt von der Vereinbarung zwischen den beteiligten Gemeinden und dem Vorhabenträger ab. Eine bestimmte Strommenge wird nicht gutgeschrieben.
Mit freundlichen Grüßen
Falko Beitz
