Frage von Wilfried H. • 26.08.2021
Antwort von Falko Droßmann SPD • 24.09.2021
Grundrechtseinschränkungen sind zu Recht immer nur zur Sicherung überragender Interessen des Allgemeinwohleszulässig.
Grundrechtseinschränkungen sind zu Recht immer nur zur Sicherung überragender Interessen des Allgemeinwohleszulässig.
in unserem Zukunftsprogramm können Sie nachlesen, dass die SPD kleine und mittlere Einkommen steuerlich besserstellen will und im Gegenzug die Spitzenverdienende stärker in die Verantwortung nehmen wird.
Entsprechend würde ich mich natürlich freuen, wenn auch die von Ihnen erwähnte Magnetschwebebahn in diese Planungen einbezogen werden kann.
Wir müssen gerade vor dem Hintergrund des angespannten Wohnungsmarktes in den Ballungszentren den ländlichen Raum stärken und attraktiver machen.