Einwanderungsgesetz - Forschende mit Aufenthaltstitel nach 18d - Dadurch verliert Deutschland weiter an Attraktivität ggü. internationalen Forschenden. Ist hier eine Anpassung möglich/geplant?
Einwanderungsgesetz - Forschende mit Aufenthaltstitel nach 18d
Sehe geehrte Frau Polat,
in Ergänzung zur unten stehenden Frage.
Es scheint, als seien auch im neuen Gesetz Forschende mit Aufenthaltstitel nach 18d benachteiligt. Dadurch verliert Deutschland weiter an Attraktivität ggü. internationalen Forschenden. Wird hier eine Änderung erfolgen?
Am Beispiel: Eine Person mit nicht-EU-Pass studiert an einer deutschen Uni. Nach Abschluss von Bachelor und Master entscheidet sich die Person einen Promotion anzustreben. Es wird der Person ein Aufenthaltstitel nach 18d gegeben. Mit diesem Aufenthaltstitel ist diese Person dann von den verkürzten Fristen des neuen Einwanderungsgesetzes ausgeschlossen. Im Gegensatz dazu, sind die verkürzten Fristen anwendbar, wenn die Person nach dem Master sich gegen eine Promotion entscheidet.
Daher erneut: Dadurch verliert Deutschland weiter an Attraktivität ggü. internationalen Forschenden. Ist hier eine Anpassung möglich/geplant?
Vielen Dank