Würden Sie im Rahmen Ihres Fragerechts prüfen, eine offizielle Anfrage zur Aufnahme der Türkei in Anlage 11 FeV an das BMDV zu richten?
Während Deutschland Prüfungen vereinfacht, hat die Türkei sie verschärft: Zwingend 34 Theorie- und 14-16 Praxisstunden(1). Dennoch besteht hier Prüfungspflicht, was Betroffene finanziell extrem belastet und Prüfstellen verstopft. Die neuen türkischen Dokumente enthalten EU-Sprachen, Übersetzungen sind obsolet.(2)
Die Aufnahme der Ukraine in Anlage 11 FeV(3) in Juli 2026 beweist, dass der Gesetzgeber bürokratische Hürden schnell abbauen kann. Da die Türkei nun objektiv strengere Ausbildungsregeln hat, ist die Anerkennung überfällig. Da die Union dies in der Vergangenheit selbst per Anfrage gefordert hat(4), sollte die Opposition nun die jetzige Regierung an ihren eigenen Forderungen messen.
QUELLEN
[1]: https://ookgm.meb.gov.tr/meb_iys_dosyalar/2025_01/13144439_mtsk.pdf
[2]: https://www.icisleri.gov.tr/yerli-pasaport-ve-yeni-surucu-belgesi-tanitildi
[3]: https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/26/1067/1067-node.html
[4]: https://dserver.bundestag.de/btd/20/126/2012628.pdf
Sehr geehrter Herr A.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anregung.
Ich nehme sie auf und werde mich an die Bundesregierung wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Filiz Polat
Sehr geehrter Herr A.,
auf meine Anfrage hin teilt mir die Bundesregierung mit, dass das Bundesministerium für Verkehr einer erneuten Prüfung für den Abschluss einer Gegenseitigkeitsvereinbarung mit der Türkei offen gegenüber steht, sofern die Türkei noch Interesse hat und einen weiteren Vorstoß unternimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Filiz Polat
