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Antwort 09.06.2023 von Filiz Polat BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Diese müssen, wenn das Gesetz wie geplant verabschiedet wird, keine Beibehaltungsgenehmigung beantragen, um ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit neben der neu erworbenen deutschen zu behalten.

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Antwort 09.06.2023 von Filiz Polat BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Ich möchte Ihnen mitteilen, dass wir in unserer Gesetzesnovelle planen, die erforderliche Aufenthaltsdauer für die Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit zu verkürzen

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Antwort 09.01.2023 von Filiz Polat BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Die doppelte Staatsbürgerschaft soll ohne Wenn und Aber für alle erfolgen, dementsprechend sollen keine Beibehaltungsgenehmigungen mehr benötigt werden

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Antwort 09.06.2023 von Filiz Polat BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Wir planen die Beibehaltung der ursprünglichen Staatsangehörigkeit, neben der erworbenen deutschen Staatsangehörigkeit, zu legalisieren

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Antwort 16.01.2023 von Filiz Polat BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

die Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes soll die Mehrstaatigkeit für alle Bürger*innen ermöglichen. Dementsprechend wird bei Antrag auf eine weitere Staatsbürgerschaft keine Beibehaltungsgenehmigung mehr benötigt. 

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Antwort 09.06.2023 von Filiz Polat BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Aufenthalte in der Vergangenheit werden somit nicht für den Erwerb der Staatsbürgerschaft berücksichtigt