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Antwort 09.06.2023 von Filiz Polat BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Daher sollte, sobald die Reform umgesetzt wird, keine Beibehaltungsgenehmigung mehr erforderlich sein.

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Antwort 09.06.2023 von Filiz Polat BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Unsere Reform des Staatsangehörigkeitsrechts sieht vor, dass sie ohne Beibehaltungsgenehmigung die deutsche Staatsbürgerschaft nebst einer anderen Staatsbürgerschaft erlangen oder behalten können

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Antwort 09.06.2023 von Filiz Polat BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

gerne möchte ich Ihnen mitteilen, dass der Gesetzesentwurf bezüglich des Staatsangehörigkeitsrechts auf der Website des Innenministeriums für Sie zugänglich ist.

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Antwort 09.06.2023 von Filiz Polat BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Dennoch möchte ich Ihnen versichern, dass ich und meine geschätzten Kolleg*innen im Deutschen Bundestag mit Hochdruck an einer zügigen Umsetzung arbeiten.

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Antwort 09.06.2023 von Filiz Polat BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Grundsätzlich planen wir durch die Reform des Staatsangehörigkeitsrechtes ein modernes Gesetz zu verabschieden, welches die Einbürgerungen sowohl für Antragsteller*innen, als auch für die zuständigen Behörden vereinfacht und somit die Verfahren beschleunigt

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Antwort 09.06.2023 von Filiz Polat BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Grundsätzlich planen wir, durch die Reform des Staatsangehörigkeitsrechtes ein modernes Gesetz zu verabschieden, welches die Einbürgerungen sowohl für Antragsteller*innen, als auch für die zuständigen Behörden vereinfacht und somit die Verfahren beschleunigt