Frage an Florian Hahn bezüglich Verkehr

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Florian Hahn
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Frage von Hasko H. •

Frage an Florian Hahn von Hasko H. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Hahn

schmerzhaft musste ich erfahren, dass es in Deutschland nun zwar eine bedingte Winterreifenpflicht gibt, dass aber die Mietwagenfirmen rechtlich nicht verpflichtet sind, ein Fahrzeug mit Winterreifen auszustatten. Teilweise werden diese Reifen als kostenpflichtige Option angeboten, teilweise aber auch nur auf direkte Anfrage und "nach Verfügbarkeit". Eine Rückfrage beim ADAC hat ergeben, dass diese Praxis kein Einzelfall ist, sondern dass sich viele Mitglieder deswegen beklagen. Leider ist die Gesetzgebung in diesem Fall extrem verbraucherunfreundlich -- die komplette Verantwortung wird auf den Kunden, den Fahrer abgewälzt -- und trägt nicht zu weniger Verkehrstoten bei.

Herr Hahn, aus meiner Sicht ist die bestehende Rechtslage unzumutbar. Meines Erachtens trägt hier eine ganze Branche wissentlich ganz direkt dazu bei, dass die Verkehrssicherheit leidet.

Aus meiner Sicht ist deshalb eine verbindliche gesetzliche Vorschrift, dass Mietfahrzeuge im Winter nur mit Winterreifen zu vermieten sind, erforderlich. Eine "freiwillige Selbstverpflichtung" oder ein Appell an die Vernunft scheint ja nicht zu wirken.

So könnte verhältnismäßig leicht für mehr Verkehrssicherheit gesorgt werden.

Ich würde mich freuen zu hören, ob Sie sich dieses Anliegens annehmen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Hasko Heinecke

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Sehr geehrter Herr Heinecke,

ich danke für Ihre Anfrage vom 02.12.2010. Es ist richtig, dass in der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) eingeführten und am 04.12.2010 in Kraft getretenen "Winterreifenpflicht" keine Pflicht für Autovermieter begründet worden ist, ihre Kfz mit Winterreifen (M+S-Reifen) auszurüsten. Ich kann Ihre Einwände hierzu gut nachvollziehen, erlauben Sie mir bitte dennoch, dass ich Ihnen die Hintergründe für diese Entscheidung näher erläutere: Bei dieser Regelung wurde auf eine Verhaltenspflicht für den Fahrer gesetzt, bei winterlichen Wetterverhältnissen nur mit M+S-Reifen zu fahren. Wird die Nachfrage für Mietwagen mit einer den winterlichen Wetterverhältnissen angepassten Bereifung steigen, werden auch die Autovermieter künftig, um wettbewerbsfähig zu bleiben, das entsprechende Angebot bereitstellen.

Ich bitte außerdem zu berücksichtigen, dass die Einführung einer Ausrüstungspflicht für Autovermieter einen Eingriff in die verfassungsrechtlich verankerte Berufsausübungspflicht darstellen würde. Meines Erachtens, soll der Staat aber nur dann in die privatrechtliche Vertragsautonomie eingreifen, wenn es unbedingt notwendig ist. Die von Ihnen erwähnte verbindliche, gesetzliche Vorschrift widerspräche diesem Kriterium. Die Festlegung einer Verhaltenspflicht, nämlich die Pflicht, bei winterlichen Verhältnissen ausschließlich mit geeigneten Winterreifen fahren zu dürfen, ist der geringere und im Hinblick auf die Verkehrssicherheit rechtfertigbare Eingriff.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen konnte und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Florian Hahn MdB

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