Frage an Florian Hahn bezüglich Umwelt

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Florian Hahn
CSU
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Frage von Beatrice B. •

Frage an Florian Hahn von Beatrice B. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Hahn,

SPD, Grüne und Linke sprechen sich sehr klar für ein Wildtierverbot im Zirkus aus. Dies
Spiegelt auch die Mehrheit der Bevölkerung wider.
Bitte geben sie mir Auskunft darüber, wie sie dazu stehen. Zu bedenken ist, das es im
Zirkus gibt keine artgerechte Tierhaltung gibt. Die Wildtiere werden auf brutalste Weise
Domestiziert um dann völlig absurde und erniedrigende "Kunststück " vorzuführen.

Mit freundlichen Grüßen Beatrice Brückmann ( GR Taufkirchen )

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CSU

Sehr geehrte Frau Brückmann,

ich danke für Ihre Anfrage über das Portal abgeordnetenwatch.de zum Verbot von Wildtieren im Zirkus.

Die Haltung von Tieren in Zirkusbetrieben stellt mit Blick auf den Tierschutz allein aufgrund der häufigen Ortswechsel und der damit verbundenen Transporte und begrenzten Haltungsbedingungen eine besondere Herausforderung dar. Zuständig für die Kontrolle der Zirkusbetriebe sind die Bundesländer. Der CSU-Landesgruppe liegt sehr daran, dass der Tierschutz für Zirkustiere gewährleistet ist. Wo dies nicht möglich ist, dürfen keine Tiere gehalten werden. Es ist nicht zu akzeptieren, dass Tieren im Zirkus Leid oder Schmerzen zugefügt werden. Bei Verstößen bietet das Tierschutzgesetz die gesetzliche Grundlage, den Tierschutz sicherzustellen.

Einem generellen Verbot der Haltung von Wildtieren im Zirkus können wir uns nicht anschließen. Sie lässt einerseits unberücksichtigt, dass bestimmte Tiere bei artgerechter Haltung auch in Zirkussen ein Leben ohne „Schmerzen, Leiden und Schäden“ (Definition Tierschutzgesetz) führen können. Des Weiteren gilt es auch, die verfassungsmäßig geschützten Grundrechte von Tierlehrern und Zirkusunternehmern auf Berufsfreiheit hinreichend zu berücksichtigen.

Die Bundesregierung hat bei der letzten Novelle des Tierschutzgesetzes eine Verordnungsermächtigung mit aufgenommen, die ein Verbot bestimmter wildlebender Tiere in Zirkussen ermöglicht (§ 11 Absatz 4 Tierschutzgesetz). Die Verbotsmöglichkeit besteht dann, wenn bei einzelnen Tierarten Haltung bzw. Transport nicht ohne Schmerzen, Leiden oder Schäden für die Tiere vollzogen werden können. Nach allem, was mir bekannt ist, liegen der Bundesregierung keine Informationen vor, die Beschränkungen oder Verbote nach § 11 Absatz 4 Tierschutzgesetz rechtfertigen würden. Auch wenn zu verurteilende Einzelfälle ein anderes Bild zeichnen: Insgesamt haben sich die Haltungsbedingungen für Tiere in Zirkussen in den vergangenen Jahren aufgrund der Zirkusleitlinien sowie der Mindestanforderungen des Säugetiergutachtens verbessert. Die meisten Tierlehrer wissen sehr genau, dass es die Tiere sind, die ihre berufliche Existenz sichern. Daher bin ich überzeugt, dass mit den bestehenden Regelungen mögliche Tierschutzlücken in den Zirkussen geschlossen werden können. Gleichzeitig kann weiterhin dem Wunsch vieler Besucher nach Tierdressuren im Zirkus entsprochen werden. Dies entbindet die Bundesländer aber nicht von der Pflicht, die Tierhaltung in den Zirkussen insgesamt strikt zu kontrollieren und die Aufnahme beschlagnahmter Wildtiere sicherzustellen. Dabei hilft die bereits 2008 eingeführte Zirkusregisterverordnung.

Gemeinsam mit den Verantwortlichen und den Bundesländern möchte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) erreichen, dass sich die Situation der Tiere, auch in den Zirkusbetrieben, weiter verbessert. Zur Entschließung des Bundesrates zu einem Verbot von Tieren bestimmter wildlebender Tierarten in Zirkussen wird das Ministerium noch Stellung nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Florian Hahn

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