Frage an Florian Hahn bezüglich Gesundheit

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Florian Hahn
CSU
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Frage von Gunter W. •

Frage an Florian Hahn von Gunter W. bezüglich Gesundheit

Grüß Gott Herr Hahn,

im Zusammenhang mit der beabsichtigten Änderung des Infektionsschutzgesetzes (Übertragung der Zuständigkeit für Corona-Maßnahmen auf de Bund) habe ich folgende Fragen:

Wie stehen Sie zu dem Folgenden:

1. „Ab einer Inzidenz von 100 nächtliche Ausgangssperren zu verhängen, obwohl von Gerichten deren Wirksamkeit angezweifelt wurde, ist eine Nichtachtung der Justiz."
2. "Nur auf die Inzidenz abzustellen ist bei derartig drastischen Maßnahmen willkürlich, weil die reine Inzidenz davon abhängt wie viel getestet wird. Dies ist manipulierbar."
3. "Die angestrebten Maßnahmen sind in dieser Umsetzung nicht der Brücken-Lockdown von zwei oder drei Wochen, der diskutiert wird, sondern ein nicht mehr einzufangender Dauer-Lockdown“.
4.Teilen Sie die Auffassung, dass das föderale Prinzip ein essentieller Bestandteil des Grundgesetzes ist?
Sind Sie gleichwohl der Auffassung, dass ein solcher Verfassungsgrundsatz - partiell - durch einfaches Bundesgesetz geändert werden kann?

Mit freundlichen Grüßen
G. W.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihr Schreiben zum 4. Bevölkerungsschutzgesetz, das am 21. April vom Deutschen Bundestag in 2./3. Lesung beschlossen wurde. Wir nehmen Ihre Bedenken ernst und erläutern Ihnen gerne die beschlossenen Maßnahmen.

Klar ist: Das Gesetz hat den Bundestag nicht so verlassen, wie es eingebracht wurde. Im Verlauf der intensiven Verhandlungen mit dem Koalitionspartner ist es uns gelungen, zentrale Anliegen der CSU umzusetzen. Wir sorgen für eine Wirksamkeit der Regelungen, verbunden mit Akzeptanz und Verständlichkeit. Die Regeln gelten bundeseinheitlich für die Landkreise und Städte, in denen eine Inzidenz von 100 überschritten wird. Das Infektionsgeschehen wird also weiterhin regional bekämpft. Eine Inzidenz von über 100 beispielsweise in einem Landkreis in Schleswig-Holstein, wirkt sich nicht auf die Bayerischen Landkreise aus. Bei Unterschreiten der Inzidenzzahl von 100 bleiben grundsätzlich die Länder zuständig. Unser föderales System ist damit weiterhin zentral bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie.

Folgende wesentliche Punkte haben wir im Rahmen der parlamentarischen Beratungen in das Gesetz eingebracht:

• Das Gesetz ist befristet. Alle Maßnahmen gelten nur bis zum 30. Juni 2021. Damit beschränken wir den Zeitraum der Einschränkungen, sorgen für Rechtssicherheit und erhöhen die Akzeptanz der Maßnahmen.

• Der Bundestag muss Verordnungen der Bundesregierung zustimmen. Die Bundesregierung wird mit dem Gesetz zum Erlass von Verordnungen ermächtigt, beispielsweise um Erleichterungen für bereits Geimpfte zu erlassen. Wir haben dafür

gesorgt, dass eine solche Verordnung nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Bundestags erlassen werden kann. Damit behalten wir die vollständige Kontrolle über die Maßnahmen der Bundesregierung.

• Ausgangsbeschränkungen nur mit Maß und Mitte. Wir haben dafür gesorgt, dass ein

uneingeschränkter Ausgang bis 22.00 Uhr möglich ist. Nach 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr erlauben Ausnahmen aus sozial-adäquaten Gründen einen Aufenthalt im Freien, Zusätzlich zu diesen Ausnahmen kann zwischen 22.00 und 24.00 Uhr einer körperlichen Bewegung (etwa Sport) durch eine Person nachgekommen werden.

• Wir schaffen Erleichterungen für den Einzelhandel. „Click & Collect“, also die Abholung

bestellter Waren, bleibt unabhängig von Inzidenzen möglich. Darüber hinaus ermöglichen wir bis zu einer Inzidenz von 150 das sogenannte „Click & Meet", also Einkaufen mit einer festen Terminbuchung. Zur Sicherheit der Kunden und des Verkaufspersonals ist hierfür ein höchstens 24 Stunden alter negativer Corona-Test erforderlich. Außerdem darf die Zahl der gleichzeitig im Geschäft befindlichen Kunden 40 m2 pro Kunde nicht überschreiten.

• Wir verringern die Ansteckungsgefahren beim Schulbesuch. In den Schulen findet derzeit ein erheblicher Teil des Infektionsgeschehens statt, das auch in die Familien weitergetragen wird. Um das Infektionsgeschehen zu verringern, ist es unerlässlich, die

Infektionszahlen hier in den Griff zu bekommen. Deshalb war die ursprünglich vorgesehene Einführung von Distanzunterricht ab einer Inzidenz von 200 nicht akzeptabel. Nach langen Verhandlungen ist es uns gelungen, die Inzidenzzahl für den Distanzunterricht auf 165 abzusenken, darunter gilt ab einer Inzidenz von 100 verpflichtender Wechselunterricht. Zeitgleich sorgen wir mit einer Testpflicht von Schülern und Lehrern dafür, dass Infektionen schnell erkannt werden und schreiben verbindlich Hygienekonzepte in den Schulen fest, so dass zum Beispiel das Tragen von Masken und Abstandsregeln verbindlich sind. Sichergestellt ist auch, dass Präsenzunterricht auch in den 4. Grundschulklassen möglich bleibt.

• Sport im Freien bleibt möglich, Zoologische und Botanische Gärten bleiben im

Außenbereich offen. Gruppen von fünf Kindern dürfen gleichzeitig kontaktlosen Sport im Freien ausüben. Ein Übungsleiter darf dabei anwesend sein, wenn er negativ getestet ist. Gerade für Familien mit Kindern muss eine Möglichkeit für Aktivitäten an der frischen Luft bestehen bleiben. Das Ansteckungsrisiko ist dort geringer. Deshalb haben wir dafür gesorgt, dass die Außenbereiche von Zoos und Botanischen Gärten geöffnet bleiben.

• Keine zusätzlichen Belastungen durch Homeoffice-Regelungen. Bereits nach der geltenden Arbeitsschutzverordnung müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten Homeoffice anbieten. Neu geregelt ist, dass die Arbeitnehmer

dieses Angebot annehmen müssen, wenn keine Gründe dagegenstehen. Die SPD wollte hier erreichen, dass nur aus zwingenden Gründen dieses Angebot nicht angenommen werden muss. Wir haben durchgesetzt, dass der Arbeitnehmer keine zwingenden Gründe mehr geltend machen muss. Das heißt, ein Arbeitnehmer kann Homeoffice verweigern, wenn er aufgrund seiner räumlichen Gegebenheiten oder anderen Gründen nicht von zuhause arbeiten kann. Damit werden die Arbeitgeber von Dokumentationspflichten weitestgehend entlastet. Da das Gesetz insgesamt bis 30. Juni 2021 befristet ist, gilt auch diese Homeoffice-Pflicht nur befristet.

Mit diesen Änderungen haben wir unsere zentralen Forderungen als CSU durchgesetzt und haben für einen guten Gesetzentwurf gesorgt, der bundesweit einheitlich zur Bekämpfung der Pandemie beitragen kann.

Für die Zukunft wünsche ich Ihnen alles Gute, Gesundheit sowie Gottes Segen!

Mit besten Grüßen

Ihr

Florian Hahn

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