Wie stellen Sie sicher, dass Vertrauensschutz und Planungssicherheit für langjährig Versicherte bestehen bleiben, wenn die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren ggf. wegfällt?
Viele Beschäftigte haben ihre gesamte Lebensplanung auf die Möglichkeit einer abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren ausgerichtet. Eine kurzfristige Änderung würde das Vertrauen in staatliche Zusagen und die Glaubwürdigkeit der Politik massiv untergraben. Frühere Urteile des Bundesverfassungsgerichts betonen die Notwendigkeit angemessener Übergangsfristen, um bestehende Erwartungen zu schützen.
Wie werden Sie im parlamentarischen Verfahren für soziale Ausgewogenheit sorgen und verhindern, dass neue Ungerechtigkeiten entstehen, insbesondere durch Stichtagsregelungen oder die Verschärfung von Altersarmut?
Die Abschaffung der abschlagsfreien Rente kann soziale Ungleichheiten verschärfen, etwa durch unterschiedliche Erwerbsbiografien, regionale Unterschiede oder lebenslange Abschläge. Eine faire Reform braucht transparente Übergangsregelungen und Schutz der Übergangsjahrgänge, um Benachteiligungen durch Stichtage zu vermeiden.
Sehr geehrte Frau M.,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich kann Ihre Sorgen hinsichtlich der diskutierten Rentenreform und der daraus resultierenden Folgen für die Planungssicherheit sehr gut nachvollziehen. Auch ich halte eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren für sehr problematisch und möchte diese Möglichkeit daher erhalten.
Wer früh eine Ausbildung begonnen und seitdem über Jahrzehnte gearbeitet hat, darf nicht so behandelt werden wie jemand, der erst deutlich später in das Berufsleben eingestiegen ist. Ein Versicherter, der mit 16 Jahren eine Lehre beginnt, hat mit 65 Jahren nahezu fünf Jahrzehnte seines Lebens in Ausbildung und Beruf verbracht. Diese Lebensleistung muss bei der Rente ein eigenständiges Gewicht behalten.
Für Ostdeutschland ist diese Frage von besonderer Bedeutung. Viele Menschen haben hier früh ihre Ausbildung begonnen und lange Erwerbsbiografien. Zudem sind Betriebsrenten, private Rücklagen und geerbtes Vermögen seltener vorhanden. Wer diese Unterschiede bei einer Reform nicht berücksichtigt, trifft Menschen besonders hart, die bereits lange gearbeitet haben und im Alter vor allem auf die gesetzliche Rente angewiesen sind. Ich setze mich deshalb dafür ein, die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren zu erhalten.
Soziale Ausgewogenheit verlangt darüber hinaus wirksame Härtefallregelungen für körperlich belastende Berufe und sehr lange Beitragszeiten. Ebenso müssen die Folgen dauerhafter Abschläge und die besondere Gefahr von Altersarmut geprüft werden. Eine Reform darf bestehende Unterschiede zwischen Erwerbsbiografien und Regionen nicht weiter verschärfen.
Gleichwohl ist eine Reform des Rentensystems unabdingbar. Die Menschen leben im Durchschnitt länger und in den kommenden Jahren stehen weniger Beitragszahler einer wachsenden Zahl von Rentnern gegenüber. Daraus folgt aber nicht, dass ausgerechnet die Menschen stärker belastet werden sollten, die bereits 45 Jahre Beiträge geleistet haben. Wir brauchen bessere Voraussetzungen dafür, dass Menschen gesund bis zum Renteneintritt arbeiten können, flexiblere Übergänge und gute Anreize für diejenigen, die freiwillig länger arbeiten möchten.
Ich werde mich deshalb im weiteren Verfahren für den Erhalt der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren einsetzen. Sollte der Bundestag dennoch Änderungen beraten, werde ich darauf achten, dass die Situation besonders langjährig Versicherter angemessen berücksichtigt wird.
Herzliche Grüße
Florian Oest
