Sehr geehrter Herr Toncar, in welcher Größenordnung tragen die Steuerentlastungen der letzten 2 Jahre zu den geschätzten Steuermindereinnahmen bei?

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Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Auf der von Ihnen verlinkten Seite des Bundesministeriums der Finanzen findet sich dieses Dokument als „Anlage 2“, in welchem die Ursachen für die Abweichungen der jüngsten Steuerschätzung gegenüber dem Ergebnis der Steuerschätzung November 2023 dargestellt sind: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Steuern/ergebnis-166-steuerschaetzung-02.pdf?__blob=publicationFile&v=5

Der Großteil der Abweichungen erklärt sich aus der sogenannten „Schätzabweichung“, also insbesondere einer verschlechterten Prognose für das Wirtschaftswachstum. Im laufenden Jahr 2024 macht diese Schätzabweichung 10,1 Milliarden Euro weniger Steuereinnahmen aus als im November letzten Jahres prognostiziert, im kommenden Jahr beläuft sich diese Abweichung auf 15,5 Milliarden Euro. Änderungen im Steuerrecht, die bei der Schätzung im November 2023 noch nicht berücksichtigt waren, machen demgegenüber im Jahr 2024 3,7 Milliarden Euro aus, im nächsten Jahr 6,5 Milliarden Euro. Im oben verlinkten Dokument können Sie sich einen näheren Eindruck von den Zahlen verschaffen, bis ins Jahr 2028.

In diesem Sinne verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen

Florian Toncar
 

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