Frage an Frank Boss bezüglich Gesundheit

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Frank Boss
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Frage von Andrea Martina H. •

Frage an Frank Boss von Andrea Martina H. bezüglich Gesundheit

Hallo Herr Boss,

wir sind aktuell von einem anstehenden Betreuungswechsel betroffen. Der Richter vom Amts-Betreuungsgericht in Viersen lehnte am 28.09.2019 unsere Beschwerde/ einstweilige Anordung (eA) ab.
https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/4/47/Huber19-9-28BetrWechsel.pdf
weil der Richter nichts mehr entscheiden wollte
https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/d/da/Huber19-11-24Viersen%28-%29.pdf
Damit blockierte der Richter das Recht auf einen mobilen Talker, der eine Kassenleistung und genehmigungspflichtig ist. Erst im Juli 2020 wurde der mobile Talker, nach insgesamt 1 1/4 Jahren von der Krankenkasse bewilligt. Unterdessen sitzt unsere behinderte Tochter sprachlos deshalb im Heim, weil der neue Talker nach nur neun Monaten schon wieder defekt ist, dabei soll sie, um ihren Willen zu bekunden bis zur Anhörung bei Gericht damit üben. Unserer stark sehbehinderten Tochter fehlt wochenlang ihre Brille. Nach dem Willen der Betreuerin und des behandelnden Augenarzt braucht sie diese im Straßenverkehr nicht.
https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/7/76/Re_Versichertennr_X183461286_AOK_Rheinland_Hamburg_Frau_Mombo_Singa_LVR-Fachbereich-Eingliederungshilfe_II_AZ_73_70-2100131592-01.pdf
Warum hält sich die Betreuerin nachweislich nicht § 1901b BGB an das Gespräch zur Feststellung des Patientenwillens, wenn sie pflichtwidrig das schlechte Hören unserer Tochter vernachlässigt?
https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/9/9d/Re_AZ_73_70-2100131592-0_Landschaftsverband_Rheinland_LVR_-_Kosten_bernahme_f_r_H_rger_tebatterien.pdf

https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/e/ea/Re_Antrag_auf_Hilfsmittel_-_Neue_Festbetr_ge_f_r_Sehhilfen.pdf

Wird, wenn Gefahr droht, nach dem Willen des Gesetzgebers, erst nach der Verabschiedung des neuen Vormundschafts- und Betreuungsgesetz) den nahen Verwandten ermöglicht, anstatt des gesetzlichen Vertreters (gerichtl. bestellte Betreuerin) die ehenamtliche Betreuung zu übernehmen?

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