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Setzen Sie sich für den Entschliessungsantrag Psychotherapie ein und wann wird darüber im Parlament beraten?

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Frage von Christiane M. •

Setzen Sie sich für den Entschliessungsantrag Psychotherapie ein und wann wird darüber im Parlament beraten?

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Ja, ich unterstütze das Anliegen, die psychotherapeutische Versorgung zu sichern und insbesondere zu verhindern, dass notwendige Behandlungen aus rein budgetären Gründen eingeschränkt oder abgebrochen werden.

Der von Ihnen angesprochene Entschließungsantrag ist allerdings bereits parlamentarisch behandelt worden. Der Deutsche Bundestag hat ihn am 10. Juli 2026 im Zusammenhang mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Auch die AfD hat diese Entschließung unterstützt.

Darin wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, die Fortführung bereits begonnener psychotherapeutischer Behandlungen über den 31. Dezember 2026 hinaus sicherzustellen. Außerdem sollen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, die Behandlung schwer psychisch erkrankter Menschen sowie besonders dringliche Fälle von der vorgesehenen Budgetierung ausgenommen beziehungsweise weiterhin extrabudgetär vergütet werden.

Entscheidend ist nun die gesetzliche Umsetzung dieser Zusagen. Der Entschließungsantrag selbst ersetzt nämlich noch keine entsprechende gesetzliche Regelung. Nach dem Beschluss des Bundestages sollen die erforderlichen Regelungen in der ersten regulären Sitzungswoche nach der parlamentarischen Sommerpause, also in der Woche vom 7. bis 11. September 2026, im Deutschen Bundestag beschlossen werden. Ein konkreter Tagesordnungspunkt ist derzeit noch nicht abschließend veröffentlicht.

Ich werde diese Entwicklung aufmerksam verfolgen. Aus meiner Sicht darf die notwendige Konsolidierung der gesetzlichen Krankenversicherung nicht dazu führen, dass bei einer ohnehin angespannten Versorgungslage psychotherapeutische Behandlungskapazitäten zusätzlich eingeschränkt werden.

Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Gesetzgebung zur gesetzlichen Krankenversicherung in die Zuständigkeit des Bundes und damit des Deutschen Bundestages fällt. Als Abgeordneter des Berliner Abgeordnetenhauses kann ich auf diese Bundesgesetzgebung nicht unmittelbar abstimmen. Politisch werde ich mich jedoch dafür einsetzen, dass auch von Berliner Seite auf eine verlässliche und bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung hingewirkt wird.

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